Im Juli 2022 haben sich Melina* und Claudio* über eine App kennengelernt und standen danach über «Snapchat» in Kontakt. Ein paar Wochen später haben sie sich in Baden dann zum ersten Mal getroffen.
Mehrere Monate bedroht
Daraufhin forderte Claudio bei Melina Geldbeträge ein. Zuerst weigerte sie sich noch, doch im darauffolgenden Jahr beginnt Claudio sie mehrmals zu bedrohen. Er sagt ihr, dass er, wenn sie ihm kein Geld gebe, einen Kollegen anrufe und dieser mit dem Baseballschläger ihre Familie kaputtmachen werde. So heisst es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft.
Melina fühlt sich derart eingeschüchtert, dass sie ihm im Zeitraum von August 2022 bis Mai 2023 regelmässig Teilbeträge zwischen 40 und 200 Franken überweist. Insgesamt hat sie Claudio 12'210 Franken gegeben, bevor sie die Polizei informierte. Da der Mann die Aargauerin bewusst und absichtlich dazu brachte, ihm Geld auszuhändigen, auf welches er keinen Anspruch hatte. Damit hat er sich strafbar gemacht.
Saftige Strafe für Erpresser
Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 2400 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Dazu muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen. Dazu kommen Strafbefehlsgebühren von 900 Franken und Polizeikosten von 160 Franken.
Die überwiesenen 12'210 Franken erhält Melina vorerst nicht zurück, da der verurteilte Mann die Zivilforderung nicht anerkennt und wird daher auf den Zivilweg verwiesen.
*Die Namen sind der Redaktion bekannt und wurden geändert.