Strafbefehl

20-Jähriger schiesst mit Soft-Air-Pistole auf Hornissennest – damit macht er sich gleich mehrfach strafbar

· Online seit 17.11.2022, 09:50 Uhr
Im August fühlte sich ein junger Aargauer offenbar von Hornissen bedroht und ging gegen die Tiere vor. Diese stehen aber unter Artenschutz – und das war nicht sein einziges Vergehen.
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Dass es unangenehm werden kann, wenn Hornissen ein Nest nahe an einem Balkon bauen, auf dem man die lauen Sommerabende geniessen möchte, ist verständlich. Doch die Tiere sind vom Aussterben bedroht und deshalb von Gesetzes wegen geschützt, ihnen darf keinerlei Schaden zugefügt werden. Wer sich durch Hornissen bedroht oder gestört fühlt, sollte in jedem Fall die Feuerwehr oder einen Fachbetrieb alarmieren, der sie umsiedeln kann.

Anders machte es in diesem August ein Aargauer, der auf der Terrasse seiner Grosseltern einige der Insekten entdeckte. Als er wenige Tage später auf der gegenüberliegenden Strassenseite ein Nest an einem Kandelaber in drei Metern Höhe entdeckte, beschloss er, dieses zu entfernen.

Die Rechnung kommt auf 2300 Franken

Er holte dazu zu Hause eine Soft-Air-Waffe, eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend ähnlich sieht, und «trug diese unbekümmert und ohne über eine entsprechende Waffentragbewilligung zu verfügen, mit sich», wie es im kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl heisst.

Mit dieser schoss er dann von der Strasse aus 10- bis 13-mal auf das Nest, bis es zerstört zu Boden fiel. Damit zerstörte er auch die Eier, Larven und Puppen in dem Nest.

Damit machte sich der Aargauer gleich mehrere Vergehen schuldig: Er hätte weder auf die Tier und das Nest schiessen dürfen noch verfügte er über eine Bewilligung für die Waffe. Zudem ist das Schiessen auf einer öffentlichen Strasse nicht erlaubt. Gebüsst wird er mit einer bedingten Geldstrafe über 6600 Franken, einer Busse von 1200 Franken, zudem muss er die Strafbefehlsgebühren von 1100 Franken übernehmen.

veröffentlicht: 17. November 2022 09:50
aktualisiert: 17. November 2022 09:50
Quelle: Aargauer Zeitung (AZ) / Dominic Kobelt

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