Der Vorfall ereignete sich anfangs Dezember 2022. Die Beschuldigte war mit dem Zug auf der Strecke von Baden in Richtung Glanzenberg unterwegs. Zwischen den Haltestellen Neuenhof und Killwangen-Spreitenbach wurde die 22-Jährige von einem Kontrolleur aus dem Verkehr gezogen.
Personalienblatt falsch unterschrieben
Die Beschuldigte aus dem Aargau zeigte auf Anfrage des Kontrolleurs vorschriftsgemäss ein Generalabonnement (GA) der SBB auf ihrem Mobiltelefon vor. Der Kontrolleur vermutete zu diesem Zeitpunkt bereits, dass es sich wahrscheinlich nicht um ihr GA handelt. Er verlangte deshalb einen Ausweis von der Beschuldigten, allerdings konnte sie keinen vorlegen. Daraufhin forderte er sie auf, ein Personalienblatt auszufüllen, welches sie stimmig zum GA ausfüllte und dieses sogar mit einer Unterschrift versah.
Laut eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Aargau ist zu entnehmen, dass es dabei nicht um ihr GA handelte, sondern um das ihrer Schwester. Weiter ist zu lesen, dass der Kontrolleur misstrauisch wurde, weil das von der Beschuldigten vorgezeigte GA der SBB zum Tatzeitpunkt gesperrt war und damit ungültig. Die SBB zeigte die Frau deshalb als Privatklägerin an.
Harte Strafe für die 22-jährige Aargauerin
Die 22-Jährige verstiess somit gleich gegen mehrere Gesetze. So versuchte sie nicht nur ohne Bezahlung ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen, sondern wollte sich ebenfalls durch Urkundenfälschung einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen.
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Die Beschuldigte aus dem Bezirk Zurzach muss nun für eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken aufkommen. Weiter muss sie eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren in Höhe von über 810 Franken zahlen. Das Urteil wird in ihrem Strafregister eingetragen.