· Online seit 06.12.2021, 10:14 Uhr
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Der Regierungsrat schreibt in seiner Mitteilung, man habe beschlossen, dass die kantonale Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation nicht gelte, wenn der Zugang auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt werde. Man ermöglicht also getreu der bundesrätlichen Empfehlung die 2G-Regel. Somit darf an öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskos und in Tanzlokalen weiterhin stehend konsumiert werden, insofern Ungeimpfte keinen Zugang zum entsprechenden Lokal erhalten.
(red.)
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