Mildere Massnahmen

2G-Regel auch bei Solothurner Clubs eine Möglichkeit

6. Dezember 2021, 10:12 Uhr
Im Kanton Solothurn war angedacht, eine Masken- und Sitzpflicht für Clubs, Diskos und Tanzlokale einzuführen. Nachdem am Freitag die Massnahmen des Bundes veröffentlicht wurden, passt nun auch der Solothurner Regierungsrat seine Regelung an.
Auch im Kanton Solothurn: Keine Masken- und Sitzpflicht, wenn die 2G-Regel eingehalten wird. Das gilt auch bei Konzerten im «Kofmehl» wie hier beim Auftritt von Manillio im April 2019.
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Der Regierungsrat schreibt in seiner Mitteilung, man habe beschlossen, dass die kantonale Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation nicht gelte, wenn der Zugang auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt werde. Man ermöglicht also getreu der bundesrätlichen Empfehlung die 2G-Regel. Somit darf an öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskos und in Tanzlokalen weiterhin stehend konsumiert werden, insofern Ungeimpfte keinen Zugang zum entsprechenden Lokal erhalten.

(red.)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 6. Dezember 2021 10:14
aktualisiert: 6. Dezember 2021 10:14