375,4 Millionen Franken stehen der Aargauer Regierung für die Auszahlung der Prämienverbilligung 2022 zur Verfügung. Der Gesamtbetrag stellt sich aus einem geschätzten Bundesbeitrag von 233,2 Millionen und dem Kantonsbeitrag von 142,2 Millionen Franken zusammen. Letzterer ist jährlich durch den Grossen Rat mittels Dekret festzulegen.
Der Regierungsrat kann nun bedarfsgerecht auf folgende drei Anspruchsgruppen verteilen: Beziehende von Ergänzungsleistungen, Sozialhilfebeziehende oder aber Personen mit Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Für letztere müssen gewisse Berechnungselemente kombiniert werden, damit die Verbilligung ausgeglichen und bedarfsgerecht erfolgt.
Wer berechtigt ist, erhält ab September einen Code per Post. Erhält man keinen Code, erachtet sich aber als berechtigt, muss man selber aktiv werden und sich bei der Sozialversicherungsanstalt SVA Aargau melden.
(red.)