Trotz Geständnis soll sich der Angeklagte nicht mehr an die Details des Abends erinnern. Thomas Müller, der Verteidiger des Angeklagten, sagte gegenüber Tele M1: «Er war verheiratet, führte mit seiner Frau zusammen ein Geschäft. Er kam heim, konsumierte Cannabis und ab dann war er nicht mehr sich selbst. Weiter kann er sich auch gar nicht mehr erinnern, was dann passierte.»
Laut Staatsanwaltschaft ist allerdings klar: Nach zwei Joints griff der Bosnier plötzlich zum Brotmesser und stach seiner mittlerweile Ex-Frau in den Rücken. Diese floh dann nach draussen, der Angeklagte folgte ihr und griff dort zusätzlich eine unbeteiligte junge Frau mit seinem Messer an, die lediglich helfen wollte.
Dass der 38-jährige Bosnier aus Absicht gehandelt hat, bestreitet sein Verteidiger. Er forderte deshalb den Freispruch: «Meines Erachtens, man kann ja nur auf die Umstände schauen, war anhand der Verletzungen Körperverletzung beabsichtigt und eben nicht Tötung.»
Ein Gutachter wollte den Angeklagten aufgrund seines Cannabiskonsums für schuldunfähig erklären. Das Gericht entschied nun, dass der Angeklagte eine ambulante Suchttherapie machen muss. Wegen seines Filmrisses sei er schuldlos. Ausserdem gäbe es kein Tatmotiv – weder für den Angriff auf seine Frau noch für den weiteren Angriff. Darum habe das Gericht keine Tötungsabsicht erkennen können, kommt es zu dem Schluss.
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(red.)