Kindsmissbrauch?

53-Jähriger hatte Sex mit Minderjähriger – «Position als Autoritätsperson ausgenutzt»

· Online seit 06.01.2023, 07:15 Uhr
Im November 2022 wurde ein damals 53-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er an einer 14-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Bei dem Mann handelte es sich um den Partner ihrer Mutter. Psychologe Thomas Spielmann schätzt den Fall ein.
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Vor Bezirksgericht Zofingen-Kulm wurde der Mann noch freigesprochen. Rund zwei Jahre später wurde er allerdings vom Obergericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (ArgoviaToday hat darüber berichtet). Im Interview mit uns schätzt der Psychologe Thomas Spielmann den Fall nun ein.

ArgoviaToday: Bei dem Fall ging es darum, dass ein damals 53-Jähriger sexuelle Handlungen an einer 14-Jährigen vorgenommen hat. Beide waren laut Urteil nicht von den Handlungen abgeneigt. Was denken Sie, weshalb das der Fall war?

Thomas Spielmann: Als Erstes muss man erwähnen, dass das Mädchen nicht rechtswidrig gehandelt hat. Eine 14-Jährige hat das Recht dazu, ihre Sexualität zu entdecken. Lediglich der Mann hat eine rechtswidrige Tat begangen. Selbst wenn die Initiative vom Mädchen ausgegangen wäre, hätte er ihr gegenüber klare Grenzen setzen müssen. So lag es in seiner Verantwortung, vor der Tat ein Nein auszusprechen. Für die 14-Jährige war der Mann eine Vertrauensperson, was ihr eine gewisse Vertrautheit bot. Das war wahrscheinlich auch der Grund, dass keine Abneigung bestand.

Der damals 53-Jährige war zum Zeitpunkt der Tat in einer Beziehung mit der Mutter der 14-Jährigen. Dadurch standen die Beiden oft in Kontakt. Hatte das auf die mögliche Straftat einen Einfluss?

Der Mann war für das Mädchen eine Vertrauensperson. Der mutmassliche Täter hat gegenüber der 14-Jährigen somit schon vor der Tat emotionale Bedürfnisse befriedigt. Dazu gehörte Anerkennung, Wertschätzung und Aufmerksamkeit. Mit 14 Jahren ist man nicht dazu fähig, Emotionalität und Sexualität zu trennen. Wenn eine erwachsene Person am Wohlbefinden einer Minderjährigen interessiert ist, dann weiss diese, dass es nichts mit Sexualität zu tun hat. Eine 14-Jährige muss das jedoch erst herausfinden und verstehen, dass man für Wertschätzung nichts entgegenbringen muss, wie beispielsweise sexuelle Handlungen. Diese Grenze hat der Mann jedoch missachtet und so seine Autorität als Vertrauensperson ausgenutzt.

Wie kann man als aussenstehende Person verstehen, dass ein knapp über 50-Jähriger mit einer Minderjährigen sexuelle Handlungen vornimmt?

Ich als Fachpsychologe muss dieses Verhalten verstehen, jedoch kann man solche Handlungen nicht entschuldigen. Es kann sein, dass es zu seiner Kultur gehört oder zu seiner vorherigen Lebensgeschichte. Möglicherweise wird er schon Jahrzehnten von Kindern sexuell angezogen. Das könnte beispielsweise darauf zurückzuführen sein, dass er seine Sexualität nur mit einem Machtgefühl ausleben kann. Es ist wichtig, dass man nun herausfindet, weshalb er die Tat möglicherweise begangen hat.

Das Mädchen wurde des Öfteren verhaltensauffällig, unter anderem durch Missbrauch von Suchtmitteln. Hatte das einen gewissen Einfluss auf das Vergehen?

Wenn der mutmassliche Täter davon wusste, dann wurde ihm das Vergehen erheblich erleichtert. Dabei handelt es sich jedoch nur um meine Einschätzung als Aussenstehender. Ihm kam womöglich der Gedanke, dass er straffrei seine sexuellen Bedürfnisse mit der Minderjährigen befriedigen kann. Es war ja schliesslich bekannt, dass sie Suchtmittel missbrauchte, er konnte sich also darauf verlassen, dass sie als «Problemkind» und somit als unglaubwürdig galt, falls sie jemandem davon erzählen würde.

Das Bezirksgericht Zofingen-Kulm hat den mittlerweile 56-Jährigen damals freigesprochen, erst die zweite Instanz hat ihn verurteilt. Wie hat dieser Entscheid die Zukunft der damals 14-Jährige beeinflusst?

Wie der Prozess für sie war, kann ich nicht beurteilen. Jedoch bin ich mir sicher, dass der Entscheid vom Obergericht für das Mädchen der Beginn ihrer Heilung war. Ihr wurde gezeigt, dass es tatsächlich Personen gibt, welche sich um sie kümmern, auch wenn es «nur» auf Gesetzesebene ist. Ich bin überzeugt davon, dass das Obergericht und die Polizisten mehr für das Mädchen gemacht haben, als ihr nächstes Umfeld. Es liegt nun an ihr, wie sie mit dem Entscheid des Obergerichts umgeht. Ich bin mir jedoch sicher, dass sie viel Unterstützung von Psychologen und Sozialarbeitern bekommt, welche sie auch in Zukunft unterstützen werden. Ihr muss bewusst werden, dass sie nicht von ihrer Vergangenheit dominiert wird, sondern ihr Leben selbst bestimmen kann.

Erst die Schulleiterin hat eine Anzeige bei der Polizei eingeleitet. Zuvor berichtete sie bereits der Mutter und der Klassenlehrperson von dem Missbrauch. Wann hätte man einschreiten müssen?

Die Schulleiterin war dazu gezwungen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Das jedoch nur, weil sie vom Gesetz aus dazu verpflichtet wurde, sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen zur Anzeige zu bringen. Falls sie das nicht gemacht hätte, wäre sie selbst straffällig geworden. Meiner Meinung nach war das zu spät. Das erste Mal eingreifen hätte man bereits im frühen Kindheitsalter müssen. Damals, als bekannt wurde, dass das Mädchen ein «Problemfall» ist. Ich bin mir sicher, dass das Mädchen schon im frühen Kindheitsalter um Aufmerksamkeit von Autoritätspersonen kämpfen musste. Zu welchem Zeitpunkt das jedoch genau war, kann man nur mutmassen.

veröffentlicht: 6. Januar 2023 07:15
aktualisiert: 6. Januar 2023 07:15
Quelle: ArgoviaToday

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