· Online seit 22.03.2022, 12:35 Uhr
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Rund 68 Millionen Franken gehen an die Akutspitäler, 11 Millionen Franken an die Rehabilitationskliniken und 4 Millionen Franken an die Psychiatrien, wie die Staatskanzlei Aargau mitteilte.
Der Grosse Rat hatte im August als Entschädigung für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 125 Millionen Franken bewilligt.
Den Spitälern seien durch die Vorgaben von Bund und Kanton zur Bewältigung der ersten sowie zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle sowie Zusatzkosten entstanden, hielt der Regierungsrat in der Botschaft damals fest. Diese Kosten wolle man «angemessen entschädigen». Der Bund habe solche Entschädigungen verwehrt.
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