Mitte Februar hat die Stadtpolizei Aarau an der Schönenwerdstrasse in Aarau die Geschwindigkeit der Fahrzeuge kontrolliert. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, habe eine Frau das Gerät beim Vorbeigehen mit einem gezielten Fusstritt umgetreten. Dadurch wurde das Gerät, welches aus einer Kamera, einem Objektiv und einer Übertragungseinheit besteht, zerstört.
Die 41-jährige Frau konnte noch vor Ort angehalten werden. Sie ist polizeibekannt und wurde bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zur Anzeige gebracht.
Ab 10'000 Franken Schaden droht Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft habe ein Verfahren wegen «qualifizierter Sachbeschädigung» eingeleitet, erklärte Mediensprecher Adrian Schuler der Zeitung. Qualifiziert deshalb, weil sich der Schaden am Gerät auf 27'000 Franken belaufe. Die Schadenssumme ist in diesem Fall wichtig. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass Personen, die einen grossen Schaden verursachen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Als «gross» gilt der Schaden, wenn er bei 10'000 Franken oder höher liegt.
Für die 41-jährige Deutsche fordert die Staatsanwaltschaft deshalb 10 Monate unbedingte Freiheitsstrafe. Zusätzlich soll sie der Stadt Aarau den Schaden am Blitzgerät in der Höhe von 27'000 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklageschrift kürzlich dem Bezirksgericht Aarau übergeben. Ein Gerichtstermin steht noch aus.
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