Quelle: ArgoviaoToday / Severin Mayer
Sieben und vier Jahre Gefängnisstrafe sowie einen Landesverweis von 15 und 10 Jahren – so lautet das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg für die beiden angeklagten Marokkaner. Dieses fällt somit leicht milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von acht respektive sechs Jahren. Beide waren der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt.
Die eine Strafe fällt etwas höher aus, weil bei einem der Beschuldigten weitere Delikte hinzukamen. Laut der Staatsanwaltschaft war er unter anderem in einen weiteren Vorfall mit Messereinsatz (versuchte einfache Körperverletzung) involviert gewesen. Zudem brach er das Hausverbot beim Coop, wo er zu klauen versuchte, und verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die zwei Marokkaner gerieten im letzten August in der Asylunterkunft in Holderbank aneinander. Die damals 27 und 30 Jahre alten abgewiesene Asylbewerber griffen dabei zu einem Küchenmesser und verletzten sich gegenseitig mittelschwer bis schwer. Grund für die Auseinandersetzung war ein Brandloch einer Zigarette in einer Tragtasche.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: TeleM1
(red.)