Quelle: Tele M1
«Man hat die ermittlungstechnischen Ansätze ausgeschöpft», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Aargau, gegenüber Tele M1. Deshalb versuche man nun mit der öffentlichen Fahndung den Beschuldigten zu finden.
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner findet es gut, dass die Ermittler das Material nun öffentlich machen. Für ihn hätte das die Polizei aber schon vor einem halben Jahr machen sollen. «Wenn Bilder vorhanden sind, soll man diese sofort veröffentlichen. Es ist ganz wichtig, dass man solche Leute an den Pranger stellt und packt.»
Nur bei schweren Delikten und nach erfolglosen Ermittlungsarbeiten setzt die Aargauer Staatsanwaltschaft auf diese Fahndungsmethode. «Es ist angebracht, das so zu machen. Aber immer mit allergrösster Zurückhaltung. Persönlichkeitsrechte gelten auch für Täterinnen und Täter», erklärt die Aargauer SP-Grossrätin Lelia Hunziker.
Der mutmassliche Schläger hat nun noch zwei Wochen Zeit, sich zu melden. Sonst veröffentlicht die Staatsanwaltschaft auch noch die unverpixelten Bilder. Wie die Staatsanwaltschaft die aussergewöhnliche Fahndungsmethode begründet, erfährst du im Video oben.
(red.)