Es war ein geschäftiger Tag für die Kantonspolizei Aargau: Gleich dreimal musste sie am 11. April 2022 – notabene einem Montag – wegen Unfällen ausrücken, die von Angetrunkenen hinterm Steuer verursacht wurden.
In stehendes Auto gerollt
Alle drei Unfälle endeten einigermassen glimpflich, einer sticht dabei aber besonders heraus, wie nun einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Eine 49-Jährige war an diesem Montag am frühen Abend in ihrem Mercedes auf der Herzogstrasse in Aarau Richtung Hintere Bahnhofstrasse unterwegs, vor ihr eine Lenkerin in ihrem Seat. Als diese vor dem Zebrastreifen bei der Central-Apotheke anhielt, kollidierte die Mercedes-Fahrerin gleich zweimal leicht mit dem Seat. Dessen Lenkerin stieg daraufhin aus und klopfte an die Scheibe der Fahrertür des Mercedes, um die Fahrerin mit dem Vorfall zu konfrontieren.
Diese zeigte sich aber nicht etwa gesprächsbereit. Im Gegenteil: Sie beschleunigte ihr Auto plötzlich und fuhr ein drittes Mal in den vor ihr stehenden Seat, mit so viel Wucht, dass dieser rund fünf Meter nach vorne geschoben wurde. Danach fuhr sie einfach davon. Die Kantonspolizei Aargau traf sie aber bei ihr zu Hause an, fast zwei Stunden später. Und zwar in offensichtlich angetrunkenem Zustand. Gemäss dem Strafbefehl war ein Alkoholgeruch wahrnehmbar, die Fahrerin sei getorkelt und habe eine verwaschene Aussprache gehabt. Deshalb wurden eine Atemalkohol-Probe angeordnet, später musste sie auch noch eine Blutprobe abgeben.
Das Rechtsmedizinische Institut berechnete anschliessend, dass sie zum Tatzeitpunkt mindestens einen Blutalkoholwert von 2,16 Promille hatte!
Jetzt wird es teuer
Der eigentlich kleine Kratzer an der Heckstossstange des Seats als ursprünglicher Schaden kommt die Frau nun teuer zu stehen. Wurde die Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 200 Franken bedingt ausgesprochen, beträgt die Busse 8000 Franken. Mit allen Gebühren erhöht sich der Betrag sogar auf fast 10'000 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.