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Hooligan muss 18 Monate ins Gefängnis

Bezirksgericht Aarau

Hooligan muss 18 Monate ins Gefängnis

01.07.2021, 01:04 Uhr
· Online seit 30.06.2021, 19:12 Uhr
Am 2. August 2019 kam es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und GC am Bahnhof Aarau zu Ausschreitungen. Am Mittwoch musste sich ein damals 29-jähriger vor Gericht verantworten, der am Bahnhof mit Pyros zeuselte.

Quelle: Tele M1 / ArgoviaToday

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Ein GC-Hooligan stand heute vor dem Bezirksgericht Aarau, weil er nach einem Fussballspiel zwischen dem Grasshopper Club und dem FC Aarau mit Feuerwerkskörpern zeuselte. Er musste sich deshalb wegen versuchter schwerer Körperverletzung, sowie Haus- und Landfriedensbruch verantworten.

Pyros aus dem Zug gezündet

Der damals 29-Jährige reiste zuvor zusammen mit rund 600 GC-Anhängern mit einem Extrazug der SBB nach Aarau, um das Spiel mitzuverfolgen. Gegen den Hooligan bestand zu dieser Zeit bereits ein Stadionverbot, trotzdem ging er ins Stadion Brügglifeld. Zusammen mit weiteren GC-Fans kehrte der Beschuldigte nach dem 1:2-Sieg der Hoppers zurück an den Bahnhof Aarau. Dort kam es zu mehreren gewalttätigen Ausschreitungen zwischen GC-Fans, Polizisten sowie Passanten. Da die Polizei mit starken Ausschreitungen rechnete, war sie bereits mit einem Grossaufgebot vor Ort.

Der Beschuldigte sass zu dieser Zeit bereits in einem Extrazug in Richtung Zürich. Er positionierte laut Anklageschrift dabei einen Feuerwerkskörper auf dem Fensterrand und richtete diesen auf das angrenzende Perron. Dies machte er mit vier weiteren Lichtkörpern und gefährdete somit das Leben von mindestens einer Drittperson. Seine Tat können mehrere Bodycams der Polizei bezeugen.

Angeklagter zeigte vor Gericht Reue

Das Bezirksgericht Aarau hat den damaligen GC-Hooligan wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Hausfriedensbruchs sowie Landfriedensbruchs für schuldig gesprochen. Mit seinem Handeln gefährdete er Menschenleben, so das Gericht. Das Urteil: Unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Der 31-Jährige bekannte sich in allen Anklagepunkten für schuldig. Während des Prozesses wirkte er ruhig und hörte aufmerksam zu. Das psychiatrische Gutachten zeigt, dass der Angeklagte sich seit dem Vorfall vor zwei Jahren positiv verändert hat. Auch erwähnte der Angeklagte während des Prozesses, dass er seit dem Vorfall kein Hooligan-Anhänger mehr ist, jedoch weiterhin Fussball schaut.

Da er sich momentan noch in ambulanter Behandlung befindet, muss er seine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten noch nicht absitzen. Laut Staatsanwalt Alain Saner sei eine gleichzeitige ambulante Behandlung während des Strafvollzugs nicht sinnvoll: «So würde er nach seiner Haftentlassung noch weiter unten anfangen.» Die Freiheitsstrafe wird zugunsten der ambulanten Behandlung aufgeschoben.

Es ist keine Seltenheit, dass es am Bahnhof in Aarau nach eines Fussballspiels zu Ausschreitungen kommt. Auch bei den FCA-Fans kam es während des Spiels vor zwei Jahren zu einer Verhaftung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 30. Juni 2021 19:12
aktualisiert: 1. Juli 2021 01:04
Quelle: ArgoviaToday

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