Egliswil

Prostituierten-Mörder bleibt weitere Jahre im Massnahmenvollzug

08.07.2021, 17:03 Uhr
· Online seit 08.07.2021, 16:06 Uhr
Im August 2002 tötete ein Mann in Egliswil eine Prostituierte auf brutale Weise. Am Donnerstag hat das Bezirksgericht Lenzburg entschieden, dass der Verurteilte noch nicht auf freien Fuss kommen soll.

Quelle: TeleM1 / ArgoviaToday

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Seit Anfang diesen Jahres lebt der Verurteilte in einem Wohnheim für psychisch Kranke, wo er eng betreut und therapiert wird. Die Institution, die den Verurteilten betreut, nicht aber namentlich genannt werden möchte, liegt lediglich drei Kilometer vom Tatort entfernt. Die Vorsitzende der Geschäftsleitung der betreuenden Institution sieht darin aber keine Probleme: «Es leben keine Geschädigten oder Verwandte des Opfers hier – auch löst die Nähe des Tatortes keine Wirkung – keine Trigger-Situation - beim Betroffenen aus. Es war eine Beziehungstat und es besteht dadurch keine Gefahr für eine Öffentlichkeit.»

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess am Donnerstagnachmittag die Verlängerung dieser Massnahmen um mindestens fünf Jahre, das Bezirksgericht verordnete schliesslich vier. Oberstaatsanwalt Beat Sommerhalder zeigt sich dennoch zufrieden: «Jetzt haben wir immerhin vier Jahre Zeit, um weiterhin mit dem Verurteilten zu arbeiten», denn: «Es gibt ein paar erschwerende Faktoren beim Verurteilten.» Er sei unterdurchschnittlich intelligent und in einer schlechten, psychischen Verfassung, was den Erfolg der Therapie verlangsame.

Beitrag vom 9. Juli 2015 zum Urteil des Prostituierten Mörders. (ARCHIV)

Quelle: TeleM1

Im August 2002 tötete der heute 57-jährige eine Prostituierte mit 31 Messerstichen. Vor der Tat hatte der Mann seinem Opfer über mehrere Jahre hinweg regelmässig Geld gegeben, weil er vergeblich darauf hoffte, dass die beiden ein Paar werden würden. 2004 verurteilte ihn das Bezirksgericht Lenzburg wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete zusätzlich eine ambulante Therapie an. 2017 wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Deitingen SO verlegt. Zwei Jahre später, also im Mai 2019, beantragte das Amt für Justizvollzug die Verwahrung - ohne Erfolg. Das kantonale Verwaltungsgericht ordnete stattdessen die Weiterführung der stationären Therapie an. In vier Jahren soll erneut geprüft werden, ob der Verurteilte auf freien Fuss kommt.

(noë)

veröffentlicht: 8. Juli 2021 16:06
aktualisiert: 8. Juli 2021 17:03
Quelle: ArgoviaToday

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