Vor knapp fünf Jahren hat der mittlerweile 28-jährige Aargauer eine Taschenlampe mit einem integrierten Laserpointer bestellt. Seitdem bewahrte der Mann die Taschenlampe im Handschuhfach seines Autos auf. Anfang April 2024 wollte der Mann dann mit seinem Fahrzeug von Frankreich herkommend über den Grenzübergang Basel wieder zurück zu seinem Wohnort in der Region Aarau fahren. Jedoch wurde er am Zoll angehalten. Bei der Kontrolle haben Beamte dann den verbotenen Laserpointer der Klasse 2 im Handschuhfach gefunden, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
In der Schweiz dürfen allerdings nur Laserpointer mit einer Leistung bis maximal 0,39 Milliwatt (Klasse 1) ohne vorgängige Erlaubnis genutzt werden. Stärkere Laserpointer – wie der im Auto des Aargauers gefundene – sind nur mit einer entsprechenden Bewilligung der Behörden erlaubt.
Laserpointer wurde sichergestellt und vernichtet
Hätte sich der 28-Jährige vorab über die in der Schweiz geltenden Bestimmungen informiert, hätte er gewusst, dass solche Laserpointer in dieser Stärke hierzulande verboten sind. Daher wurde der Aargauer wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz und Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Dazu kommen Kosten in der Höhe von 358 Franken. Der sichergestellte Laserpointer wurde nach Rechtskraft des Strafbefehls durch die Kantonspolizei Aargau vernichtet.