Eigentlich wäre die Umleitung signalisiert: Wer aktuell aus dem Fricktal oder dem Raum Aarau nach Thalheim will, fährt nicht über die Staffelegg, sondern via Aarau Rohr-Rupperswil-Auenstein. Denn die Strecke von der Staffelegg-Passhöhe bis hinunter nach Thalheim ist wegen Bauarbeiten seit Februar und bis September komplett gesperrt.
Einige Motorfahrzeuglenker ignorieren aber die offizielle Umleitung. Sie wählen die leicht kürzere, aber heiklere Strecke nördlich der Aare via Biberstein und Auenstein. Die spürbare Verkehrszunahme auf der Kantonsstrasse, die mitten durchs Dorf führt, hat die Bibersteiner dazu bewogen, beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) vorstellig zu werden. Dieses hat umgehend Verkehrsmessungen veranlasst. Das war Ende März. Und nun resultieren daraus Sofortmassnahmen.
Doppelt so viele Fahrzeuge auf der Strasse
Die Messungen wurden während einer Woche an zwei Stellen im Innerortsbereich durchgeführt. «Die Auswertung zeigt, dass 85 Prozent der erfassten Fahrzeuge nicht schneller als die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fuhren – jedoch hat sich die Anzahl Fahrzeuge auf der Auensteinerstrasse verdoppelt», sagt Philipp Kohler, Projektleiter bei der Abteilung Tiefbau des BVU.
Und er bestätigt: «Durch das höhere Verkehrsaufkommen kommt es vermehrt zu Kreuzungsmanövern. Die Verhältnisse auf der Auensteinerstrasse sind eng und es fehlt ein Trottoir. Mit dem höheren Verkehrsaufkommen ist ein Sicherheitsdefizit entstanden, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger, die entlang der Strasse gehen.»
Massnahme ist befristet
In Absprache mit der Gemeinde Biberstein haben sich das BVU deshalb für eine temporäre Massnahme auf dem schmalen Innerortsabschnitt der Auensteinerstrasse entschieden. «Mit der temporären Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h und Geschwindigkeitsanzeiger sollen die Fahrzeuglenkenden auf die engen Verhältnisse sensibilisiert werden», so Kohler. «Die Geschwindigkeitsanordnung wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit per sofort angeordnet. Diese Massnahme wird noch offiziell publiziert und endet spätestens mit der Öffnung der Staffeleggstrasse.»
Keine Massnahmen gibt es indes auf der hügligen und engen Ausserortsstrecke zwischen Biberstein und Auenstein sowie in Auenstein selber. «Das Strassenverkehrsgesetz regelt klar, wie sich Autofahrer an unübersichtlichen Stellen zu verhalten haben», so Philipp Kohler.
Gemäss Artikel 321 des Strassenverkehrsgesetzes ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen sowie vor Bahnübergängen.
(Aargauer Zeitung/Nadja Rohner)