Tierschutz-Vergehen

«Zalando-Effekt» bei der Haustierbeschaffung

· Online seit 24.11.2021, 14:53 Uhr
Jedes zweite Tierschutz-Vergehen in der Schweiz betrifft ein Haustier. Auch im Aargau sind vermehrt Meldungen gegen Hundehaltende eingegangen. Dabei bemängeln Tierschützer die zu laschen Bussen, die bei einer Ahndung verhängt werden.
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Im Jahr 2020 hat jedes zweite Tierschutz-Verfahren die Tiere betroffen, welche bei uns zu Hause leben. Dies geht aus einer Pressemitteilung der gemeinnützigen Stiftung «Tier im Recht» hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Dabei sind Hunde am häufigsten von Tierschutz-Vergehen betroffen, gefolgt von Rindern und anderen Nutztieren. Zudem gab es eine deutliche Zunahme an Misshandlungen an wildlebenden Tieren, zum Beispiel bei Fischen.

Auch der Aargauer Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz vermeldet eine Zunahme von Tierschutzfällen bei Haustieren. Laut einer Medienmitteilung bestehe höchstwahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen der genannten Häufung und der Corona-Pandemie. Viele Menschen haben sich währenddessen Haustiere angeschafft, ohne sich dabei ausreichend Gedanken um den richtigen Umgang und um die langfristige Tierhaltung zu machen. So sind unter anderem Hundewelpen vollkommen isoliert aufgewachsen, nicht ausreichend trainiert worden oder haben nicht gelernt, alleine zu sein. «Die Menschen machen sich keine Gedanken mehr, nehmen sich keine Zeit, um den Hund richtig auszusuchen», sagt Melanie Kocher, stellvertretende Aargauer Kantons-Tierärztin. «Heute gehen die Leute ins Internet, suchen sich einen Welpen aus und morgen muss er schon da sein. Wir nennen das den ‹Zalando-Effekt›.» Dieses Verhalten führe eben nicht nur zu vermehrten Tierschutzdelikten sondern auch zu auffälligen und unerzogenen Hunden.

Bei eingehenden Meldungen überprüft der Veterinärdienst die Tierhaltung vor Ort und ordnet bei Verstössen je nach Grad Massnahmen an, die bei schwerwiegenden Fällen auch zu Beschlagnahmungen und Tierhalteverbot führen kann. Dennoch bleibt die Nachfrage insbesondere nach Hunden nach wie vor sehr hoch. Diese kann mittlerweile nicht mehr ausschliesslich mit inländischen Tieren gedeckt werden. Somit steigen auch die Zahlen der illegalen Importe, weil sich der Halter nicht genügend über die Importvorschriften informiert.

Bussen bei Tiermisshandlung sind sehr gering

«Tier im Recht» zufolge wurden die meisten Tierschutz-Verfahren in den Kantonen Zürich, Bern und im Aargau geahndet, wobei in absoluten Zahlen der Kanton Aargau überdurchschnittlich oft gegen Missachtungen des Tierschutzes vorgeht. Das könnte gemäss der Stiftung vor allem an der Aufklärungsarbeit des kantonalen Veterinärdienstes und an den fachspezifischen Strukturen der Kantonspolizei Aargau liegen, um gezielt Tierdelikte zu untersuchen und diese dementsprechend zu ahnden. Dennoch bemängelt die Stiftung «Tier im Recht» die zu laxen Bussen bei Verstössen gegen das Tierschutzrecht.

Im kantonalen Durchschnitt werden Bussen von 400 Franken ausgesprochen, was eine Zunahme zum Vorjahr (350 Franken) darstellt. Auch hier liegt der Aargau mit 450 Franken über dem allgemeinen Schnitt. Teurer wird es nur im Kanton Zürich (525 Franken) und im Tessin (500 Franken). Eine Freiheitstrafe für ein reines Tierschutzdelikt wurde hingegen nur einmal verhängt und belief sich dabei auf 60 Tage. Der zur Verfügung stehende Strafrahmen würde aber eher selten genutzt und damit gehe eben auch eine Bagatellisierung der Vergehen einher, weist die Mitteilung der Tierstiftung aus. Denn oftmals stünden die ausgesprochenen Bussen und Strafen in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid.

(red.)

veröffentlicht: 24. November 2021 14:53
aktualisiert: 24. November 2021 14:53
Quelle: ArgoviaToday

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