Entscheid

Aargau hätte es erlaubt: Bundesgericht ist gegen Löschung des Geschlechtseintrags

· Online seit 08.06.2023, 13:28 Uhr
Das Bundesgericht lehnte am Donnerstag einstimmig ab, dass eine Person in der Schweiz kein offizielles Geschlecht haben darf. Anders wäre der Entscheid im Aargau ausgefallen.
Anzeige

Die Angabe des Geschlechts darf im Geburten- und Zivilstandsregister nicht gestrichen werden. Das hat das Bundesgericht am Donnerstag entschieden. Das Brisante: Im Kanton Aargau wurde die Löschung des Geschlechtseintrags zunächst genehmigt.

Eine Person, die mittlerweile in Deutschland lebt, verlangte, dass die Aargauer Behörden den Geschlechtseintrag aus dem Register löschen. Die klagende Person begründet das damit, dass sie nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Somit identifiziert sich diese Person weder als Mann noch als Frau.

In Deutschland konnte die Person den Geschlechtseintrag bereits streichen lassen. Ebenso entschied das Aargauer Obergericht im Jahr 2021, dass die Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstands- und Geburtenregister gelöscht werden darf.

Nun aber hiess das Bundesgericht eine Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gut und hob den Entscheid des Aargauer Obergerichts auf. «Die Streichung der Geschlechtsangabe im schweizerischen Personenstandsregister ist mit Bundesrecht nicht vereinbar», heisst es in einer Mitteilung. Demnach wird das Geschlecht bei einer im Ausland erfolgten Änderung nach schweizerischem Recht ins Personenstandsregister eingetragen. Das Geschlecht sei ein Element des im Zivilgesetzbuch geregelten Personenstands.

Das Bundesgericht könne aus Gründen der Gewaltenteilung nicht vom ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers abweichen, hielt es weiter fest. Allerdings seien Gesetzesänderungen dem Parlament vorbehalten.

(red./SDA)

veröffentlicht: 8. Juni 2023 13:28
aktualisiert: 8. Juni 2023 13:28
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch