Coronavirus

Aargau verkürzt Quarantäne von zehn auf sieben Tage

· Online seit 05.01.2022, 17:03 Uhr
Der Regierungsrat reduziert die Quarantäne für Kontaktpersonen von zehn auf sieben Tage. Gleichzeitig wird das repetitive Testen in Betrieben und Schulen ab 10. Januar wegen den knappen Testkapazitäten eingestellt.
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Auch der Aargauer Regierungsrat verkürzt die Quarantäne für Kontaktpersonen von zehn auf sieben Tage. Damit folgt die Regierung der Empfehlung des BAG, das die Kantone am 30. Dezember 2021 aufgefordert hatte, Quarantäne-Erleichterungen vorzuziehen, um Personalengpässen durch die Omikron-Entwicklung vorzubeugen.

Ebenfalls hat die Regierung beschlossen, ab 10. Januar 2022 das kantonale Angebot für das repetitive Testen auf Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen zu fokussieren, daher wird es in Schulen und Betrieben nicht mehr angeboten. Das repetitive Testen wird neu auf Mitarbeitende in Spitälern und Kliniken sowie Betreuungseinrichtungen ausgerichtet.

Sie müssen sich neu zwei Mal pro Woche mittels repetitivem Testen auf eine Covid-19-Infektion testen lassen. Befreit von der Testpflicht sind sie dann, wenn sie ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder wenn sie seit weniger als vier Monaten genesen sind.

Fehlende Kapazitäten 

Der Grund für die Umstellung: Die Zahl der positiven Pool-Proben hat sich innert weniger Wochen vervielfacht. Die Positivitätsrate liegt bei rund 20 Prozent. Mit einer höheren Anzahl positiver Poolproben steigt auch der Bedarf an Nachtestungen, was bei den Testresultaten zu Wartezeiten von über 48 Stunden führt.

Kann die Zeitdauer von Testabgabe bis Vorliegen des definitiven Resultats und der entsprechenden Isolation nicht massgeblich verkürzt werden, verliert das repetitive Testen seinen Sinn, schreibt der Regierungsrat. Ansteckungsketten könnten dann nicht mehr wirksam unterbrochen werden.

Der Grund für die zeitlichen Verzögerungen seien die schweizweit nach wie vor knappen Laborkapazitäten. Durch die Omikron-Entwicklung ist in den nächsten Wochen eine starke Auslastung der Labors mit priorisierten Einzeltests von symptomatischen Personen zu rechnen, was die Kapazitäten in den Labors weiter schmälern wird.

Zudem ist ab 17. Januar 2022 eine höhere Test-Nachfrage zu erwarten, da ab diesem Zeitpunkt gemäss dem im Dezember vom Bundesparlament erneut geänderten Covid-19-Gesetz Zertifikate für negative Pool- und Nachtests ausgestellt werden müssen.

Auf Sportlager soll verzichtet werden

An der Volksschule wird die Regelung für Klassenquarantänen auf den 10. Januar verschärft. Bei drei positiven Fällen pro Klasse innert fünf Tagen ordnet der Kantonsärztliche Dienst eine Quarantäne für die ganze Klasse an. Bisher fand zunächst eine Testung der gesamten Klasse statt.

Aufgrund der verschärften Corona-Situation folgt der Regierungsrat den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit und des Bundesamts für Sport und empfiehlt den Schulen und weiteren Organisationen, auf die Durchführung von Lagern und Ausflügen mit Übernachtungen in Mehrbettzimmern bis auf weiteres zu verzichten.

Wenn solche trotzdem durchgeführt werden, müssen wie bisher sämtliche Teilnehmenden und Organisierenden bei Abreise über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen oder ein aktuelles negatives Testresultat vorweisen können.

veröffentlicht: 5. Januar 2022 17:03
aktualisiert: 5. Januar 2022 17:03
Quelle: ArgoviaToday

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