Im Onlinehandel findet man mittlerweile beinahe alles, was das Herz begehrt. Dass aber viele ausländische Produkte für die Schweiz eine Einfuhrbewilligung benötigen, ist den Kauflustigen nicht immer bewusst. Auch ein 37-Jähriger aus dem Bezirk Muri geriet so den Behörden in die Hände.
Wasserpistole im Look einer Glock 18 bestellt
Wie in einem Strafbefehl des Kantons Aargau steht, stöberte der 37-Jährige Anfang August auf der Onlineplattform Ali Express. Eine Wasserpistole im Look einer Glock 18 aus China landete am Ende seines Online-Einkaufbummels im Warenkorb. Per Klick liess er sie an seine Heimadresse im Bezirk Muri schicken.
Allerdings ist die Glock 18 jedoch nie angekommen. Der Zoll wurde nämlich auf die Sendung aufmerksam und kontrollierte sie. Weil die bestellte Wasserpistole einer Glock 18 zum Verwechseln ähnlich sah, hätte er eine Einfuhrbewilligung benötigt. Diese konnte der Mann jedoch nicht vorweisen. Statt der Wasserpistole landete deshalb eine Anzeige bei dem 37-Jährigen im Briefkasten.
Keine Einfuhrbewilligung eingeholt
Da er keine Einfuhrbewilligung einholte, wird er nun per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt. Aufgrund des Verstosses gegen das Waffengesetz muss er für eine Busse von 350 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken aufkommen. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von über 900 Franken.
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