Wahlrecht nur bis 19 Jahre

Aargauer Doppelbürger wollte Militärdienst in Deutschland leisten – vor Gericht abgeblitzt

09.10.2022, 17:11 Uhr
· Online seit 09.10.2022, 15:53 Uhr
Ein Aargauer Doppelbürger stellte bei der Schweizer Armee einen Antrag, um die Wehrpflicht in Deutschland absolvieren zu können – doch das Gericht weist die Beschwerde ab.
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Im Jahr 2020 lässt sich ein damals 24-jähriger Deutscher in der Schweiz einbürgern und entschloss sich kurz darauf, dass er seinen Militärdienst lieber in Deutschland absolvieren möchte. Er stellte einen entsprechenden Antrag bei der Schweizer Armee, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Diese lehnte ab und verwies auf das Abkommen zwischen den beiden Ländern, das junge Doppelbürger zum Militärdienst in der Schweiz verpflichtet seien. Daraufhin reichte der Aargauer Doppelbürger eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein: Als Doppelbürger sei er in der Schweiz nicht militärpflichtig.

Im Urteil des Gerichts wird aber klar: Auch für Doppelbürger gilt grundsätzlich eine Militärdienstplicht. Als schweizerisch-deutscher Doppelbürger müsse er sie aber nur in dem Land erfüllen, wo er sich ständig aufhält, so die AZ.

Wählen könne man nur bis zum 19. Lebensjahr. Somit habe dem Aargauer bei seiner Einbürgerung mit 24 Jahren kein Wahlrecht mehr zugestanden. Das Gericht lehnte die Beschwerde ab.

(crb)

veröffentlicht: 9. Oktober 2022 15:53
aktualisiert: 9. Oktober 2022 17:11
Quelle: ArgoviaToday

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