Sozialhilfe

Aargauer Gemeinden sind für Schutzbedürftige mit Status S zuständig

· Online seit 24.10.2022, 11:59 Uhr
Im Kanton Aargau sollen die Gemeinden definitiv für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S zuständig sein. Der Regierungsrat will die entsprechende Sonderverordnung im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz verankern. Rund 4200 Kriegsflüchtlinge leben derzeit im Aargau.
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Die vorgeschlagene Regelung knüpfe an die bereits geltende Zuständigkeit der Gemeinden für vorläufig aufgenommene Personen sowie für Flüchtlinge an, teilte die Staatskanzlei Aargau am Montag mit.

Die vom Regierungsrat im April erlassene Sonderverordnung ist auf zwei Jahre befristet und kann nicht verlängert werden. Mit dieser Verordnung wollte der Regierungsrat angesichts des Krisensituation alles rasch regeln.

Die Gemeinden sind demnach zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schutzstatus. Geregelt ist unter anderem auch die Zuweisungen an die Gemeinden und deren Aufnahmepflicht sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe.

Diese bestehenden Bestimmungen sollen ins kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz überführt werden. Der Regierungsrat will auf diese Weise eine Gesetzeslücke schliessen.

Zu diesem Vorgehen können Parteien, Verbände und interessierte Organisationen in einer Anhörung bis 22. Dezember Stellung beziehen. Das revidierte Gesetz soll nach der Beratung im Parlament per 1. April 2024 in Kraft treten.

Mehrheit lebt in Privatunterkünften

Im Kanton Aargau lebten Mitte September gemäss Angaben des Kantons 59 Prozent der insgesamt 4110 zugewiesenen Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung in Privatunterkünften.

32 Prozent der Schutzbedürftigen waren zum gleichen Zeitpunkt in Unterkünften der Gemeinden und 9 Prozent dieser Personengruppe waren in kantonalen Unterkünften untergebracht.

Aufgrund der grossen Anzahl Schutzsuchender aus der Ukraine habe sich im Rahmen der Aufnahmepflicht die Anzahl der Personen mit Schutzstatus S in den Gemeinden bereits erhöht, heisst es im Anhörungsbericht. Bei der Berechnung der Aufnahmepflicht rechne der Kanton den Gemeinden auch Personen aus Privatunterbringungen an.

Regierung lobt Privatpersonen

Zurzeit entlasteten die Privatunterbringungen das Unterbringungssystem stark. Wegen der volatilen Lage in der Ukraine sei es unabdingbar, dass neben dem Kanton auch die Gemeinden weitere Unterkunftskapazitäten schaffen würden.

Die aargauische Bevölkerung zeige eine grosse Solidarität gegenüber geflüchteten Personen aus der Ukraine, hält der Regierungsrat fest. Das Angebot von Privatpersonen, geflüchteten Personen eine Unterkunft anzubieten, entlaste die Gemeinden und den Kanton in der Bereitstellung von neuen Unterkünften massiv. Personen, die private Wohnungen anbieten würden, könnten zudem den Geflüchteten helfen, sich in der Schweiz zurecht zu finden.

veröffentlicht: 24. Oktober 2022 11:59
aktualisiert: 24. Oktober 2022 11:59
Quelle: sda

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