Die UBV beantragt dem Grossen Rat, das kantonale Baugesetz entsprechend anzupassen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Laut der bisherigen Regelung wird bei Enteignungen jeweils der Verkehrswert des Kulturlandes ausgeglichen. Aufgrund eines Vorstosses aus dem Parlament schlug der Regierungsrat eine Erhöhung auf das Zweifache des Schätzwertes vor.
Die Kommission unter der Leitung von Christian Glur (SVP) argumentierte, dass der Bund bei seinen Vorhaben neu ebenfalls das Dreifache des Höchstwerts gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht beziehungsweise des Schätzwerts zahle. Mit einer Verdreifachung im Aargau würde eine Angleichung an das Bundesrecht erreicht.
Eine Kommissionsminderheit zweifle allerdings daran, dass eine solche Anhebung verfassungskonform wäre, hiess es. Dies mit dem Argument, eine Entschädigung dürfe nur der Nachteil durch die Enteignung ausgleichen, nicht aber einen Gewinn ermöglichen. Das Geschäft wird laut Mitteilung voraussichtlich im März vom Grossen Rat behandelt.
(red./sda)