Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, wurde aber die Einführung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung «kontrovers diskutiert». Der entsprechende Gesetzesartikel war auch in der Vernehmlassung zu den geplanten Gesetzesänderungen umstritten.
Auf Anfrage sagte Kommissionspräsident Rolf Walser, die Kommission werde dem Grossen Rat zu diesem Artikel Anträge stellen. Wegen des Kommissionsgeheimnisses könne er dazu keine Angaben machen. Doch werde die Botschaft zur ersten Lesung der Gesetzesänderungen im Grossen Rat schon bald publiziert.
Auch die Frage, ob eine Mehrheit der Kommission für oder gegen diesen Info-Anlass sei, könne er nicht beantworten, sagte Walser weiter. Er wies aber darauf hin, dass die Kommission die geplanten Gesetzesänderungen einstimmig verabschiedete. In Sachen Info-Anlass gebe es einfach Klärungsbedarf.
Regierung will «Breitenwirkung»
Die Aargauer Regierung begründete die geplante Einführung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung Anfang Juli mit der Angabe, an den bisherigen Orientierungstagen hätten jeweils nur fünf bis sieben Prozent der Eingeladenen teilgenommen. Ohne ein Obligatorium lasse sich mit begrenztem Aufwand keine Breitenwirkung erreichen.
Die Veranstaltung solle junge Menschen zu Themen der Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes sensibilisieren. Informiert werde über Sicherheit im Alltag und über ein allfälliges Engagement im Zivilschutz, bei der Polizei, der Feuerwehr, den Samaritern oder in der Armee. Blaulichtorganisationen sollen beim Anlass anwesend sein.
Der Kanton rechnet damit, dass rund 38'000 junge Schweizer Frauen und im Aargau niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer pro Jahr einen Info-Anlass besuchen müssen. Aufgeboten werden laut dem Gesetzesentwurf «nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden».
Um die Belastung für die Arbeitgeber gering zu halten, soll die Veranstaltung laut Regierung auch abends, in Einzelfällen auch an Samstagen stattfinden können.
Weil die Teilnahme an der Sicherheitsveranstaltung obligatorisch sein soll, skizziert der Regierungsrat auch die Strafmassnahmen im Falle des Fernbleibens: Wer einmal fehlt, wird verwarnt und erneut aufgeboten. Wer erneut nicht kommt, soll mit bis zu 500 Franken gebüsst werden.
In der Vernehmlassung stiess die Idee mehrheitlich auf Ablehnung. Der Kanton greife in die Gemeindeautonomie ein. SVP, Grüne und GLP sowie die Gemeinden und Verbände sind dagegen. Rückendeckung erhält der Regierungsrat von SP, FDP und Mitte. Die Zivilschutzorganisationen sind in der Frage gespalten, und die regionalen Führungsorgane lehnen die Pflichtveranstaltungen ab.
Im November im Grossen Rat
Voraussichtlich im November wird die Vorlage im aargauischen Grossen Rat beraten. Laut der Kommission geht die geplante Gesetzesrevision vor allem auf Änderungen der Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetze auf Bundesebene zurück. Die Revision soll unter anderem auch die Rolle der Regionalen Führungsorgane des Kantons Aargau präzisieren.