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Aargauer Justizleitung: Kritik an 2G-Pflicht war «ungeschickt»

· Online seit 25.03.2022, 13:26 Uhr
Die Justizleitung der Gerichte Kanton Aargau hat die öffentliche Kritik einer Oberrichterin an der 2G-Zertifikatspflicht als «ungeschickt» bemängelt. Richterinnen und Richter dürften sich zwar öffentlich äussern, müssten jedoch den Anschein der Befangenheit vermeiden.
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Dinah Gössi, Präsidentin der 3. Kammer des Aargauer Versicherungsgerichts, hatte Anfang Jahr eine Deklaration von Schweizer Juristen unterzeichnet, wonach die 2G-Zertifikatspflicht verfassungswidrig sei. Die vom Kantonsparlament gewählte Oberrichterin (FDP) unterzeichnete das Papier mit «Dinah Gössi, Oberrichterin, AG». Wenige Tage später liess Gössi nach Kritik ihre Unterzeichnung löschen.

Es sei «ungeschickt» gewesen, dass die Oberrichterin die Deklaration mit ihrer Funktion unterzeichnet habe, heisst es in der am Freitag publizierten Stellungnahme zu einer Interpellation der SVP-Fraktionschefin Désirée Stutz. Die Justizleitung sei darüber nicht informiert worden.

Die Stellungnahme wurde zwar vom Regierungsrat veröffentlicht. Sie stammt jedoch wegen der Gewaltenteilung von der Justizleitung der Gerichte Kanton Aargau, dem obersten Führungsorgan des Aargauer Gerichte und Justizverwaltung.

Justiz muss unabhängig sein

Richterinnen und Richter dürften sich öffentlich äussern und betätigen, solange sie dadurch nicht den Anschein der Befangenheit in einem oder in bestimmten Verfahren erweckten, die damit hinreichend eng zusammenhängen würden, hält die Justizleitung weiter fest: «Allerdings ist zu vermeiden, dass durch ihre öffentlichen Äusserungen das Vertrauen in die Unabhängigkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet werden.»

Private Meinungen müssten als solche erkennbar sein und seien von amtlichen Stellungnahmen unmissverständlich zu trennen. Es wäre daher gemäss Justizleitung angebracht gewesen, «zumindest auf den Zusatz ‹Oberrichterin› zu verzichten.» Die Richterin könne trotzdem ohne Vorbehalt zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

Nachhilfe für Richter

Die Justizleitung will als Konsequenz des Vorfalls alle Richterinnen und Richter dahingehend sensibilisieren, «dass bei Äusserungen in der Öffentlichkeit Zurückhaltung zu üben ist und das Ansehen der Gerichte und die richterliche Unvoreingenommenheit stets im Auge zu behalten sind».

veröffentlicht: 25. März 2022 13:26
aktualisiert: 25. März 2022 13:26
Quelle: sda

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