Aargau/Solothurn

Aargauer Obergericht bestätigt Urteil gegen SVP-Lokalpolitiker Naveen Hofstetter

Rassendiskriminierung

Obergericht bestätigt Urteil und brummt Naveen Hofstetter zusätzlich Busse auf

01.11.2022, 19:58 Uhr
· Online seit 01.11.2022, 17:08 Uhr
SVP-Lokalpolitiker Naveen Hofstetter wurde vom Bezirksgericht Zofingen wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hofstetter akzeptierte dies nicht und zog das Urteil weiter. Das Obergericht hat ihm nun zusätzlich noch eine Busse erteilt.
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Das Aargauer Obergericht verhandelte am Dienstagnachmittag einen Fall von mutmasslicher Rassendiskriminierung. Es bestätigte das vorinstanzliche Urteil, reduzierte aber die Tagessätze der bedingten Geldstrafe. Diese betrug zuvor insgesamt 15'400 Franken, neu beläuft sie sich auf 11'900 Franken. Das Obergericht sprach aber zusätzlich eine Verbindungsbusse in der Höhe von 2500 Franken, welche Naveen Hofstetter nun bezahlen muss.

Diskriminierung und Aufruf zu Hass

Das Obergericht befand Hofstetter schuldig der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass. Es sprach in der mündlichen Begründung von einer «bewussten Wortwahl» Hofstetters in den Posts. Dieser habe beim Verfassen Zeit gehabt. Laut Obergericht würdigte der Schreiber eine Ethnie («afrikanische Flüchtlinge») und Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung («unnatürliche Partnerschaften») herab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Obergericht bestätigte damit das im April von einem Einzelrichter am Bezirksgericht Zofingen gefällte Urteil und verhängte zusätzlich eine Busse. Die Staatsanwältin hingegen forderte eine Geldstrafe von 15'300 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken.

Hofstetter wollte Freispruch

Naveen Hofstetter forderte vor dem Aargauer Obergericht einen Freispruch. Er habe sich «mit falschen Worten geäussert», sagte er vor Obergericht. Seine Sätze seien «wahnsinnig übertrieben gewesen». Er mache sich Sorgen über die verschiedenen Kulturen in der Schweiz. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass die Äusserungen im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung geschrieben worden seien. Das Obergericht bezeichnete die zusätzlich ausgesprochene Busse von 2500 Franken als «spürbare Sanktion». Man dürfe in politischen Diskussionen vereinfachen und übertreiben, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die mögliche Kritik müsse jedoch sachlich sein. «Sie wollten Aufmerksamkeit, und die haben sie bekommen – allerdings auch von Polizei und Staatsanwaltschaft», sagte der Gerichtsvorsitzende. Es gebe in der Politik ein Stück Verrohung der Sitten. Juristisch bestehe indes «kein Spielraum».

Das ist passiert

Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung über die Vorlage «Ehe für alle» im September 2021 hatte Naveen Hofstetter, Präsident der SVP-Ortspartei Rothrist, Posts auf Facebook geschrieben. Er schrieb sinngemäss, «afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer)» warteten nur darauf, kleine Mädchen adoptieren zu dürfen, um sie sexuell ausbeuten zu können. Einen Tag später löschte er den Eintrag.

Das Gesetz sei ein Schritt für weitere Forderungen zu Kindsadoptionen von «unnatürlichen Partnerschaften», schrieb er in einem weiteren Post. Es sei die Realität, dass häufig die jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft sexuell belästigt würden.

Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter hatte Strafanzeige gegen Hofstetter eingereicht. Die mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft Baden erhob darauf Anklage.

Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte den 40-Jährigen dann wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 220 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Der Begriff «afrikanische, männliche Flüchtlinge» sei ein Sammelbegriff für verschiedene Ethnien, hielt das Gericht fest.

veröffentlicht: 1. November 2022 17:08
aktualisiert: 1. November 2022 19:58
Quelle: ArgoviaToday

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