Grosser Rat AG

Aargauer Parlament bewilligt 150 Millionen für Prämienverbilligung

· Online seit 28.06.2022, 12:36 Uhr
Der Kanton Aargau bezahlt 150,2 Millionen Franken an die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Damit stehen im kommenden Jahr zusammen mit dem Bundesbetrag voraussichtlich 386,9 Millionen Franken zur Verfügung.
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Der Grosse Rat hiess den Kantonsanteil am Dienstag mit 130 zu 2 Stimmen gut und folgte damit dem Antrag des Regierungsrats. Die Forderung, den Anteil um 46 Millionen auf 196,2 Millionen Franken zu erhöhen, fand im Parlament zuvor mit 40 zu 92 Stimmen keine Mehrheit.

Höherer Kantonsanteil abgelehnt

SP, Grüne und EVP machten sich für den höheren Anteil stark. Der untere bis mittlere Mittelstand werde bei der Prämienverbilligung nicht angemessen berücksichtigt. Es gehe auch um die soziale Gerechtigkeit, wurde betont. Es handle sich um eine gute und ausgewogene Lösung im Aargau.

Regierungsrat Jean-Pierre Galatti (SVP) sagte, es gehe darum, Familien und Alleinstehende besser zu stellen - dies trotz der angespannten Kantonsfinanzen. Einen höhere Kantonsanteil könne finanzpolitisch nicht gestemmt werden.

Gegen einen höheren Kantonsanteil sprachen sich SVP, FDP, Mitte und GLP aus. Es müsse ein Mittelweg zwischen Kantons- und Finanzpolitik gefunden werden, hiess es bei den Bürgerlichen. Der Kantonsbeitrag sei in den vergangenen Jahren immer gestiegen.

Mit den bewilligten 150,2 Millionen Franken liegt der Aargau unter dem kantonalen Durchschnitt. Um den Durchschnitt zu erreichen, müsse der Kantonsanteil rund 28 Millionen Franken höher sein.

Quote beträgt knapp 25 Prozent

Der Kanton rechnet bei der Entwicklung der ordentlichen Prämien 2023 (bei einer Franchise von 300 Franken und mit Unfalleinschluss) mit einem Prämienanstieg von drei Prozent.

Der Kanton geht davon aus, dass im kommenden Jahr insgesamt 179'300 Personen im Aargau Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie haben. Das ist knapp jede vierte Einwohnerin oder jeder vierte Einwohner.

141'700 Personen werden demnach eine Individuelle Prämienverbilligung erhalten. Hinzu kommen 23'100 Personen, die auch Ergänzungsleistungen angewiesen sind sowie 14'500 Sozialhilfeempfänger.

Die Beziehendenquoten der Kantone unterscheiden sich stark. Im Kanton Neuenburg liegt die Quote bei 19 Prozent und im Kanton Genf 40,4 Prozent. Die durchschnittliche Beziehendenquote der anderen Kantone betrug im Jahr 2020 27,6 Prozent. «Die im Kanton Aargau erwartete Beziehendenquote von 24,7 Prozent liegt leicht unter dem Durchschnitt», steht in der Botschaft des Regierungsrats.

veröffentlicht: 28. Juni 2022 12:36
aktualisiert: 28. Juni 2022 12:36
Quelle: sda

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