Ursprünglich hatte der Regierungsrat einen Betrag von 135 Millionen Franken für die Jahre 2020 und 2021 beantragt. Der vorberatende Parlamentskommissionen kürzte den Betrag jedoch um 10 Millionen Franken. Der Regierungsrat schloss sich diesem Antrag an.
Den Spitälern seien durch die Vorgaben von Bund und Kanton zur Bewältigung der ersten sowie zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie Ertragsausfälle sowie Zusatzkosten entstanden, hielt der Regierungsrat in der Botschaft fest. Diese Kosten wolle man «angemessen entschädigen». Der Bund habe solche Entschädigungen bisher verwehrt.
Spitäler reduzierten Wahleingriffe
Für das vergangene Jahr meldeten die Spitäler dem Kanton insgesamt einen Ertragsausfall für die allgemeine Abteilung von 46 Millionen Franken sowie Zusatzkosten von 54 Millionen Franken. Die Leistungserbringer machen somit Covid-19-bedingte Vorhalteleistungen in der Höhe von 100 Millionen Franken geltend.
Die FDP kritisierte im Grossen Rat, dass der Bund zwar im vergangenen Jahr den Spitälern Vorgaben gemacht habe, sich jedoch nicht an den Kosten beteiligen wolle. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, es sei noch unsicher, ob der gesamte Kredit von 125 Millionen Franken ausgeschöpft werden müsse.
Umfragen des Kantons ergaben, dass die Akutspitäler mit Intensivstationen die elektiven Eingriffe zum Zeitpunkt des Erlasses des Bundesrats 2021 bereits um 10 Prozent gesenkt hatten. Im Verlauf des Monats November hatten das Kantonsspital Baden die Eingriffe um 30 Prozent, das Kantonsspital Aargau um 50 Prozent und die private Hirslanden Klinik Aarau um 80 Prozent reduziert.