Asylpolitik

Aargauer Parlament passt Verpflegungsgeld für Flüchtlingskinder an

· Online seit 23.11.2021, 16:37 Uhr
Der Kanton Aargau erhöht das Verpflegungsgeld für Kinder bis sechs Jahre von Asylsuchenden um 2,50 Franken auf 7,50 Franken pro Tag. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Die Erhöhung führt zu Mehrkosten von 270'000 Franken pro Jahr.
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Der Kanton Aargau erhöht das Verpflegungsgeld für Kinder bis sechs Jahre von Asylsuchenden um 2,50 Franken pro Tag. Die vor drei Jahren gekürzten Ansätze für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene bleiben jedoch bestehen.

Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 76 zu 51 Stimmen beschlossen. Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren auf neu 7,50 Franken pro Tag führt zu Mehrkosten von 270'000 Franken pro Jahr.

Der Grosse Rat beschloss zudem bei der Beratung des Kantonsbudgets 2022 die Summe für «situative Kosten» bei Asylsuchenden um 230'000 Franken anzuheben.

Der Grosse Rat federte mit diesem Entscheid im Jahr 2017 beschlossene Einsparungen ab. Seit 2018 erhalten Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene für die Verpflegung nur noch acht Franken pro Tag, also 56 Franken pro Woche. Rund 3300 Personen müssen mit diesem Geld leben.

Kanton spart Millionen

Mit dem im schweizweiten Vergleich tiefen Ansatz spart der Kanton Aargau im Vergleich zur Zeit vor der Kürzung rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr. Die um einen Franken auf acht Franken gesenkte Tagespauschale muss für den Kauf von Lebensmitteln und Hygieneartikeln ausreichen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat.

Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bekommen ein Verpflegungsgeld von sieben Franken. Das Geld für Kinder bis zum vollendeten sechsten Altersjahr blieb bei fünf Franken.

Regierungsrat ist dagegen

Der Regierungsrat lehnte die Erhöhung des Globalbudgets um 500'00 Franken ab. Er sei sich nicht bewusst, dass hier ein echtes soziales Bedürfnis bestehe, sagte Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP). Die materielle Grundsicherung für Flüchtlinge im Aargau sei «menschlich vertretbar».

Die FDP wollte lediglich das Verpflegungsgeld für Kinder bis sechs Jahre erhöhen. Die SVP lehnte jegliche Erhöhung ab. Die Attraktivität des Asylwesen solle nicht gesteigert werden, hiess es.

Keine Chance im Grossen Rat hatte der Antrag, die materielle Grundsicherung für Asylsuchende um zwei auf elf Franken (inklusive Taschengeld) pro Tag zu erhöhen. Der Antrag wurde mit 74 zu 52 Stimmen verworfen. Es ging um Kosten von 1,5 Millionen Franken pro Jahr. SP, Grüne, GLP und EVP wollten den Ansatz erhöhen.

Kein Kanton zahle weniger als der Aargau, sagte ein Grünen-Sprecher. Jeder Flüchtling erhalte heute zwei Franken weniger als vor 20 Jahren. Die Nachbarkantone bezahlten im Durchschnitt fünf Franken mehr pro Tag.

Arztzeugnis für Babynahrung notwendig

Die materielle Grundsicherung für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sei im Aargau «völlig ist ungenügend», kritisierte ein SP-Grossrat. Besonders bei Kleinkindern falle dies ins Gewicht. Die Ansätze genügten nicht und private müssten in die Bresche springen, sagte ein Sprecher der Grünen.

Heute müssten Mütter für die Ersatznahrung der Kinder wie Milchpulver ein Arztzeugnis für die Kostenübernahme durch den Kanton haben, betonte ein Mitte-Sprecher. Die Mütter und Kinder sollten besser gestellt werden.

veröffentlicht: 23. November 2021 16:37
aktualisiert: 23. November 2021 16:37
Quelle: sda

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