Als einzige Fraktion hatte die FDP die Vorlage des Regierungsrats grundsätzlich abgelehnt – und sie wollte daher nicht auf die Beratung der Anpassung des Baugesetzes eintreten. Der Grosse Rat trat jedoch mit 100 zu 29 Stimmen auf die Vorlage ein.
«Unanständige Gesetzesanpassung»
Die Rechtsgleichheit werde mit Füssen getreten, hielt die FDP-Fraktion fest. Die Regelung widerspreche der Verfassung, und es sei eine «unanständige Gesetzesanpassung». Die GLP stiess weitgehend ins gleiche Horn.
Die Parteien Mitte, SVP, SP, Grüne und Teile der EVP sprachen sich dafür aus, dass der Kanton bei der Enteignung von Landwirtschaftsland für ein Infrastrukturprojekt wie eine Strasse das Dreifache des Schätzwerts bezahlen soll. Der Regierungsrat schlug vor, dass das Doppelte des Schätzwerts entrichtet wird.
Regierung überlässt es dem Parlament
Es gehe um rund 13 Franken pro Quadratmeter – also um 40 Franken pro Quadratmeter, hiess es im Parlament. Zu Enteignungen kann es bei Infrastrukturprojekten kommen, die im allgemeinen Interesse des Kantons sind.
Baudirektor Stephan Attiger (FDP) sagte, der Grosse Rat solle entscheiden. Der Regierungsrat habe die Vorlage auf Wunsch des Parlaments ausgearbeitet. Bei Land, das dem bäuerlichen Bodenrecht unterliege, gebe es keinen Marktpreis. Ob die Vorlage der Kantonsverfassung entspreche, müsse allenfalls ein Gericht prüfen.
(sda/red.)