Grosser Rat

Aargauer Parlament verabschiedet Budget für die Prämienverbilligung

· Online seit 08.06.2021, 15:53 Uhr
Der Grosse Rat folgte in seiner Sitzung am Dienstag dem Regierungsrat beim kantonalen Beitrag an die Prämienverbilligungen 2022. Nur Grüne und SP forderten mehr als die vorgeschlagenen 142,2 Millionen Franken.
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Der Aargauer Regierungsrat muss dem Grossen Rat jedes Jahr eine Dekretsänderung über den kantonalen Beitrag an die Prämienverbilligung vorschlagen. Es ist jährlich einer der grossen Budgetbrocken, dieses Jahr beantragt der Regierungsrat 142 Millionen Franken. Der Gesamtbedarf für die Verbilligung im Aargau im Jahr 2022 wird auf 375 Millionen geschätzt, die Differenz wird mutmasslich der Bund abdecken, schreibt der Regierungsrat. Im Vorjahr betrug der Kantonsbeitrag 134 Millionen Franken.

Die vorberatende Kommission und die Mehrheit der Fraktionen sprachen sich für den Vorschlag aus dem Gesundheitsdepartement von Jean-Pierre Gallati aus. Nur SP und Grüne waren damit unzufrieden. Jürg Knuchel beantragte für die SP eine Erhöhung des Beitrags um 20 Millionen Franken. «Wir lassen uns vom Regierungsrat einlullen und dazu verleiten, soziale Missstände gutzuheissen, die wir nicht tolerieren dürften. Dabei haben die Menschen Anspruch auf diese Mittel, das sind keine Almosen.» Grünen-Grossrat Robert Obrist betonte zudem, dass der Finanzbedarf für die Prämienverbilligung in Zukunft noch grösser werde. Einer Erhöhung des Beitrags, wie die SP sie fordere, würde er zustimmen.

Der Rat hatte für den Anpassungsvorschlag der SP allerdings kein Gehör, er wurde mit 97:37 abgelehnt. Auch die Schlussabstimmung fiel mit 124:9 zugunsten der Dekretsänderung dann deutlich aus.

Was ist eine Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist der Beitrag des Bundes und der Kantone, um Versicherten in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen die Krankenkassenprämien zu verbilligen. Ausserdem werden damit Familien mit mittleren und unteren Einkommen die Prämien für Kinder um mindestens 80 Prozent und bei jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligt. Der Finanzbedarf des Kantons für die Prämienverbilligung von Veränderungen bei den Versicherungsprämien, der demografischen und der Einkommensentwicklung beeinflusst wird, muss er diesen jährlich neu berechnen und vom Grossen Rat absegnen lassen.

veröffentlicht: 8. Juni 2021 15:53
aktualisiert: 8. Juni 2021 15:53
Quelle: ArgoviaToday

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