Das Parlament überwies die Motion aus den Reihen der Grünen, SP, Mitte, FDP, SVP, EVP und GLP mit 75 zu 62 Stimmen. Die meisten Nein-Stimmen gab es in der SVP-Fraktion.
Die Befürworter erhofften sich klare Verantwortlichkeiten. Es gebe viele frei herumlaufende und verwilderte Katzen, die ein Problem seien für die Biodiversität in der Umwelt, hiess es. Die SVP warnte vor Bürokratie. Im Kanton Aargau gibt es schätzungsweise 140'000 Katzen.
Kanton sind die Hände gebunden
Der Entscheid des Parlaments hat vor allem symbolischen Charakter. Der Regierungsrat erinnerte daran, der Kanton habe keine rechtliche Handhabe, eine Chip-Pflicht wie bei den Hunden einzuführen. Der Kanton dürfe hier nicht gesetzgeberisch tätig werden, sagte Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP). Die Forderung blende die rechtlichen Barrieren aus.
Die Vorgaben des Bundes seien umfassend. Das eidgenössische Tierschutzgesetz enthalte keine Registrierungspflicht für Katzen. Die Einführung einer sich auf die Tierseuchengesetzgebung stützende kantonale Registrierungspflicht für Katzen sei daher nicht realisierbar.
Nationaltat lehnte Chip-Pflicht ab
Die Kantone dürften nicht sämtliche Massnahmen treffen, auf die der Bund im Gesetz und den Ausführungsverordnungen verzichtet habe. Man spricht dabei laut Regierungsrat von «sogenanntem qualifiziertem Schweigen des Gesetzgebers».
Zuletzt hatte der Nationalrat Ende 2019 eine Motion für eine Chip-Pflicht für Katzen mit 97 zu 88 Stimmen abgelehnt. Auch der Bundesrat war gegen eine Pflicht. Daher besteht derzeit keine nationale Regelung für die allfällige Registrierung von Katzen.
(sda)