Coronavirus

Aargauer Primarlehrerin wegen Maskenstreit gekündigt

· Online seit 12.07.2022, 18:57 Uhr
Eine Primarlehrerin aus dem Kanton Aargau wollte sich im Herbst 2020 den eingeführten Corona-Massnahmen nicht beugen und weigerte sich, im Unterricht eine Maske zu tragen. Daraufhin wurde sie fristlos gekündigt und wehrte sich erfolglos dagegen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
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Im Herbst 2020 wehrte sich eine Aargauer Lehrerin gegen die bestehenden Corona-Massnahmen an der Schule. Sie weigerte sich eine Maske zu tragen. Darüber informierte sie auch den Schulleiter und fügte gleich an, dass sie ein Attest besitze, welches sie von der Tragepflicht entbinde, so die «Aargauer Zeitung». Der Schulleiter allerdings wollte dies nicht akzeptieren und forderte die Pädagogin auf, das besagte Gutachten vorzulegen. Nach wiederholter Aufforderung legte sie ihm ein Dokument vor, welches kein Attest des Hausarztes war, sondern ein generelles Schreiben aus dem Internet.

Der Schulleiter stellt die Frau am selben Tag frei und entliess sie kurz danach fristlos. Dagegen wollte sich die Lehrerin auf dem Rechtsweg wehren. Bislang blieb dies allerdings erfolglos. Zum einen wollte sie bei der Schlichtungskommission für Personalfragen ihren Lohn weiterhin bis zur ordentlichen Kündigungsfrist ausbezahlt bekommen und obendrauf noch eine Entschädigung.

Die Schlichtungskommission erachtete die Kündigung als gerechtfertigt, ebenso das Aargauer Verwaltungsgericht. Die Frau habe aus freien Stücken entschieden, sich der Maskenpflicht nicht zu unterwerfen, befand das Gericht. Dass ihr «falsches» Attest nicht akzeptiert werde, damit rechnete die Lehrerin dem Gericht zufolge. Ausserdem wurde sie vor der ausgesprochenen Kündigung vorab verwarnt. Zudem muss die Frau der Einwohnergemeinde eine Parteienentschädigung von 3000 Franken bezahlen. Das Urteil ist bis dato noch nicht rechtskräftig.

(Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 12. Juli 2022 18:57
aktualisiert: 12. Juli 2022 18:57
Quelle: ArgoviaToday

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