Im November 2022 lud ein 19-jähriger Hobby-Rapper aus dem Aargau ein Video eines Disstracks auf Youtube, in dem er R. F.* beleidigte. Das Opfer ist ebenfalls ein Hobby-Rapper. Zuvor produzierte der Beschuldigte den Rap-Song und das Musikvideo in seinem Wohnort im Bezirk Rheinfelden. Unter anderem waren in seinem Rap Inhalte zu hören, welche sagten, dass die Mutter des Opfers täglich weint, da ihr Sohn ein «Krüppel» sei. Auch rappte er in den Zeilen, dass er nicht nur ein «Krüppel» sei, sondern schon als einer geboren wurde.
Die Unstimmigkeiten zwischen den beiden Hobby-Rappern begannen schon vor dem Disstrack. So hat der Beschuldigte in einem Gruppenchat auf Instagram dem Opfer unterstellt, dass er Frauen schlägt und sie misshandelt. Der 19-Jährige verbreitete zudem das Gerücht, dass R. F. seine Ex-Freundin schlage.
Hobby-Rapper ist ein Wiederholungstäter
Der Hobby-Rapper wurde nun wegen mehrfacher übler Nachrede sowie mehrfacher Beschimpfung gegenüber F. verurteilt. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 800 Franken bezahlen, wenn er die Probezeit von vier Jahren nicht besteht. Dazu kommt eine Busse von 200 Franken sowie eine Gebühr in der Höhe von 913 Franken.
Wie es im Strafbefehl heisst, machte sich der Beschuldigte bereits früher im Kanton Solothurn wegen Drohung und Beschimpfung strafbar. Er war deshalb vergangenes Jahr zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken verurteilt worden. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Da er diese Probezeit wegen des Disstracks nun nicht erfüllt hat, sie um ein Jahr verlängert und der 19-Jährige erhält eine Verwarnung.
*Name der Redaktion bekannt