Quelle: Tele M1
Die Anhörung sei ein erster Schritt zur Umsetzung der im März vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie bis 2030, sagte Finanzdirektor Markus Dieth bei einer Medienkonferenz in Aarau. Ziel der kantonalen Steuerstrategie sei die Stärkung des Kantons Aargau als Wohn- und Wirtschaftsstandort.
In die Top 10 der Kantone
Nachdem die Steuergesetzrevision 2022 bereits tiefere Gewinnsteuern für juristische Personen brachte, liegt der Schwerpunkt bei der vorliegenden Teilrevision 2025 bei den natürlichen Personen. Damit wolle der Aargau im Kantonsvergleich «in die Top 10» kommen, sagte Dieth.
Daniel Schudel, Leiter des Kantonalen Steueramtes, zeigte auf, dass dies mindestens bei Vermögen bis 5 Millionen Franken erreicht würde. Bei einem Vermögen von 10 Millionen und mehr käme der Aargau voraussichtlich immerhin auf Platz 11 der steuergünstigen Kantone.
Bei der Vermögenssteuer ist einerseits vorgesehen, die höchste Tarifstufe von 2,1 auf 1,6 Promille zu senken, womit der Aargau für Vermögende attraktiver würde. Andererseits sollen weitere Tarifstufen reduziert sowie der steuerliche Freibetrag erhöht werden. Damit würden Steuerpflichtige entlastet, die wegen der höheren Besteuerung von Liegenschaften (Steuergesetzrevision Schätzungswesen) voraussichtlich 63 Millionen Franken mehr bezahlen müssen.
Mehr Abzüge für Betreuung und Weiterbildung
Die Steuergesetzrevision 2025 sieht zudem vor, die Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten von 10'000 auf 25'000 Franken pro Kind zu erhöhen und die heutige Reduktion des Maximalabzugs bei Teilzeitpensen aufzuheben. Die Abzüge für Aus- und Weiterbildung sollen von 12'000 auf 18'000 Franken erhöht werden.
Weiter soll der Gewinnsteuertarif für Vereine und für Stiftungen von heute 6 Prozent auf 5,5 Prozent gesenkt werden, womit ab 2025 für alle juristischen Personen ein einheitlicher Steuertarif gelten würde.
Nachvollzug Bundesrecht
Weitere Anpassungen im Steuergesetz sind nötig, um neueres Bundesrecht ins kantonale Recht zu übertragen, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt. Bei der «Steuergesetzrevision Nachvollzug Bundesrecht» gehe es unter anderem um das Steuerharmonisierungsgesetz sowie Anpassungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung.
Bis am 31. August können nun Parteien, Verbände und weitere Interessierte zu den Vorlagen Stellung nehmen. Beide Revisionen sollen ab 1. Januar 2025 in Kraft treten, zusammen mit der Steuergesetzrevision Schätzungswesen.
(sda)