Trotz Motion

Aargauer Regierungsrat erlaubt Laubbläsereinsätze

· Online seit 21.01.2022, 12:31 Uhr
In einer Motion haben sich mehrere Aargauer Grossräte für die Reduktion von Laubbläsern ausgesprochen. Denn diese sollen mittlerweile nicht nur auf Strassen zu sehen sein, sondern auch in den Wäldern. Der Aargauer Regierungsrat lehnt diese Forderung nun aber ab.
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Politiker rund um den Brugger SP-Grossrat Martin Brügger störten sich so fest an dem Lärm von Laubbläsern und dessen Folgen, dass sie eine Motion unter dem Namen «Unterbinden von unsinnigen Laubbläsereinsätzen» starteten. Die Initianten störten sich vor allem daran, dass sogar im Wald mit «forciertem Einsatz» von regelrechten «Laubbläser-Teams» fast täglich versucht wird, jedes Laubblatt von den Wegen wegzublasen (ArgoviaToday berichtete).

Das sagt der Aargauer Regierungsrat dazu

Es gehe den Initianten, bestehend aus SP, GLP, EVP, der Mitte und den Grünen nicht um das Verbot von Laubbläsern in unwegsamen Gebieten. Aber der Kanton habe eine Vorbildfunktion. Denn durch den unüberlegten Einsatz von Laubbläsern würden auch Private animiert, ihre Grundstücke mit den lauten Maschinen vom Laub zu befreien.

Nun nahm der Aargauer Regierungsrat Stellung dazu. Er lehnt die Motion unter anderem deswegen ab, weil eine Bevölkerungsumfrage gezeigt habe, dass sich lediglich 1,5 Prozent der Waldbesucherinnen und -besucher durch forstliche Arbeiten und deren Lärm gestört fühlen würden.

Lärmemissionen sind nicht vollständig zu vermeiden

Zudem schreibt er weiter, dass Lärmemissionen beim Laubblasen nicht vollständig zu vermeiden seien. Allerdings habe die Nachfrage bei Forstbetrieben gezeigt, dass das Laubblasen im Wald sehr zurückhaltend betrieben wird. Viele Forstbetriebe würden zudem in den Medien oder auf Social Media über das Laubblasen informieren, um den Zweck dieser Unterhaltsmassnahme zu erläutern.

Der Regierungsrat ist zwar auch der Meinung, dass die negativen Auswirkungen durch Laubblasen möglichst gering gehalten werden sollen. Dennoch empfindet er ein Verbot auf Ebene des Kantons nicht sinnvoll.

(red.)

veröffentlicht: 21. Januar 2022 12:31
aktualisiert: 21. Januar 2022 12:31
Quelle: ArgoviaToday

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