Corona-Zertifikate

Aargauer Regierungsrat will nicht, dass die Schrauben gelockert werden

· Online seit 27.10.2021, 17:56 Uhr
Letzte Woche hat der Bundesrat seine Vernehmlassung an die Kantone zur Konsultation übergeben. Nun hat der Aargauer Regierungsrat Stellung bezogen, unter anderem zur Verlängerung der Genesenen-Zertifikate.
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So viel vorweg: Im Grundsatz unterstützt der Regierungsrat die «Stossrichtung der Vorlage», schreibt er in der Antwort. Einige Punkte erachtet die Regierung allerdings als noch ausbaufähig. Darum geht es konkret:

Anpassungen der Covid-19-Verordnung bezüglich Zertifikate

Der Bundesrat möchte den Zugang zum Covid-Zertifikat erleichtern. Das heisst: Auch Personen, die einen positiven Antikörpertest haben, sollen ein Covid-Zertifikat erhalten. Dieses soll 90 Tage gültig sein. Damit ist der Aargauer Regierungsrat nicht einverstanden. Er ist der Ansicht, dass bereits heute ein unübersichtliches System herrscht, wenn es um die Erlangung eines Zertifikates geht. Dieses sollte nicht noch verkompliziert, sondern eher vereinfacht werden. Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen würden laut dem Regierungsrat neue Differenzierungen und Gruppierungen geschaffen, die zu einer komplexeren Abwicklung und einer aufwendigeren Kontrolle der Zertifikate führen würden.

Zudem führe die Bundesratslösung zu einem hohen Erklärungsbedarf gegenüber der Bevölkerung und verwässere durch die Ausweitung der Zertifikatsvergabe an Personen, die weder geimpft, genesen noch getestet sind, Sinn und Zweck des Zertifikats.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten für Genesene 

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Gültigkeit von Genesenen-Zertifikaten von 180 auf 365 Tage zu verlängern. Mit dieser Änderung zeigt sich der Regierungsrat einverstanden. Er begrüsst die Verlängerung, da inzwischen diverse wissenschaftliche Studien vorliegen, die belegen, dass der Immunschutz bei den meisten genesenen Personen ein Jahr und mehr andauert.

Zertifikat für Personen mit positivem Antikörpertest

Der Regierungsrat ist nicht einverstanden damit, dass Personen, die einen positiven Antikörpertest vorweisen und somit belegen können, dass sie in der Vergangenheit am Coronavirus erkrankt sind, automatisch ein Covid-Zertifikat erhalten.

In der Stellungnahme heisst es: «Mit dem Schweizer Antikörper-Zertifikat wird die Impfoffensive unterwandert und die bisherige Argumentation, dass sich auch Genesene zum bestmöglichen Schutz einmal impfen lassen sollen, untergraben.»

Mit Antikörper-Zertifikaten könnten sich genesene Personen in falscher Sicherheit wiegen, so der Regierungsrat. Zurzeit sei nämlich wissenschaftlich nicht nachgewiesen, wie hoch das Mass an Antikörper sein muss, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Anstelle eines Antikörper-Zertifikats schlägt der Regierungsrat vor, dass genesene Personen, die nur über einen positiven Antigentest-Nachweis verfügen, ebenfalls ein Zertifikat erlangen können, sofern sie das Testresultat zusammen mit der kantonalen Isolationsverfügung einreichen.

Zertifikat für Personen, die sich nicht impfen oder testen lassen können?

Dass Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen oder testen lassen können, trotzdem ein Zertifikat erhalten, lehnt der Regierungsrat ab. Dies mit der Begründung, dass so Personen ein Zertifikat erhalten würden, die den 3G-Kriterien nicht entsprechen. Damit werden nach Ansicht des Regierungsrats Sinn und Zweck des Zertifikats unterlaufen. Bei so einem Ausnahme-Zertifikat bestehe dadurch ein hohes Missbrauchspotenzial, da die medizinischen Gründe in der Verordnung vom Bundesrat nicht definiert seien.

Ein ähnlicher Effekt sei bereits heute bei den Maskendispensen ersichtlich, wo die Kantone immer wieder gegen Ärzte vorgehen müssen, die Gefälligkeitszeugnisse ausstellen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass deshalb die medizinischen Gründe für den Erhalt eines solchen Ausnahme-Zertifikats zwingend zuerst definiert werden müssten.

Als Möglichkeit sieht der Regierungsrat, dass der Bund Personen, bei denen aus medizinischen Gründen kein Stäbchentest durchführt werden kann, den individuellen Speichel-PCR-Test bezahlen würde. Damit gäbe es für diese Personen die Option, gratis ein Testzertifikat zu erlangen.

Zertifikat für Touristen und Touristinnen

Weiter hat der Bundesrat in die Konsultation gegeben, ob alle Touristinnen und Touristen, die aus dem Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff (derzeit Sinopharm und Sinovac und deren Lizenzprodukte) geimpft wurden, Zugang zu einem in der Schweiz ausgestellten Zertifikat erhalten sollen.

«Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag und ist sich der Vorteile dieses Zertifikats bewusst: Die Möglichkeit, Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nicht von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA, sondern einzig von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, den Zugang zu einem für 30 Tage gültigen Schweizer-Zertifikat zu verschaffen, ist aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht vorteilhaft», heisst es in der Antwort der Aargauer Regierung.

Auch das Risiko, für eine begrenzte Zeit ein Zertifikat für Impfstoffe auszustellen, die gegen die Delta-Variante weniger wirksam sind als die Impfstoffe von Moderna oder Pfizer, sieht der Regierungsrat als vertretbar. Die persönliche Erscheinungspflicht bei der Antragstellung für ein Zertifikat lehnt er hingegen ab.

Die nächste Sitzung und Medienkonferenz des Bundesrats wird voraussichtlich am 3. November stattfinden. Dort dürfte auch der Entscheid bezüglich der Covid-Zertifikat-Anpassungen fallen.

veröffentlicht: 27. Oktober 2021 17:56
aktualisiert: 27. Oktober 2021 17:56
Quelle: ArgoviaToday

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