Die Preise für das Salz in der Schweiz seien viel zu hoch – vor allem für das Auftausalz im Winter, hiess es in der Begründung der GLP-Motion. In den meisten Ländern seien die Salzmonopole aufgebrochen. Die Schweiz habe es bislang versäumt, den Salzmarkt zu deregulieren.
Konkret forderten die Grünliberalen in der Motion, dass die Bestimmung über das Salzregal aus der Kantonsverfassung gestrichen wird. Auch soll der Kanton den Austritt aus der interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz von 1973 erklären.
SVP, SP, Mitte, Grüne und EVP lehnten die Forderung ab. Die Vorteile des Salzmonopols würden überwiegen, betonte die SVP-Fraktion. Die Schweiz dürfe sich beim Salz nicht vom Ausland abhängig machen. Der Markt regle nicht alles, hielt eine SP-Sprecherin fest. Das sehe man derzeit auf dem Strommarkt.
Salz als Rohstoff
Der Aargau habe eine besondere Verpflichtung gegenüber anderen Kantonen, sagte eine Mitte-Sprecherin: «Salz ist unser einziger Rohstoff, über den wir verfügen.» Gegen die Abschaffung des Salzmonopols votierten auch die Grünen und EVP. Bodenschätze sollten nicht privatisiert werden, betonte ein EVP-Sprecher.
Für die Abschaffung machte sich die FDP stark. Das Monopol sei historisch begründet, und es gebe keinen Grund, dies nicht abzuschaffen. Der Markt solle spielen.
Regierung: «pragmatische Lösung»
Der Regierungsrat lehnte die Forderung ab. Der Aargau als wichtigster Salzkanton habe eine wichtige Verantwortung, sagte Regierungsrat Markus Dieth (Mitte).
Die geltende Regelung garantiere einen fairen und konstanten Salzpreis für die gesamte Schweiz. Auch die Versorgungssicherheit mit Speise- und Auftausalz könne besser sichergestellt werden.
Das Monopol habe sich als «pragmatischen Lösung» erwiesen. Auch würde eine durch den Aargau initiierte Neuregelung die kantonale Solidarität beim Auftausalz untergraben.
Zwar könnte der Aargau gemäss Regierungsrat aus dem Konkordat austreten. Aufgrund seines Aktienbesitzes an den Salinen wäre der Kanton jedoch verpflichtet, den aargauischen Salzbedarf ausschliesslich bei den Salinen zu decken. Er müsste demnach seine Aktien verkaufen.
Geld für die Staatskasse
Die Schweizer Salinen erheben die Regalgebühren, die an die Kantone überführt werden. Sie betragen einen Franken pro Tonne Salz für Auftau- und Industriesalz und fünf Franken pro Tonne Salz für alle anderen Salze. Sie betrugen im Jahr 2021 zugunsten der Kantone eine Million Franken – dies bei einem konsolidierten Betriebsertrag von 120 Millionen Franken.
Der Regierungsrat verlängerte im vergangenen Jahr den Konzessionsvertrag mit den Schweizer Salinen für den Salzabbau bis 2075. Mit der Verlängerung der Konzession im Aargau kann man im Bezirk Rheinfelden weitere 50 Jahre Salz gewinnen.