Aargau/Solothurn

Aargauer Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Hochstaplerin

Falsche Ärztin

Aargauer Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen Hochstaplerin

18.01.2024, 20:02 Uhr
· Online seit 18.01.2024, 16:31 Uhr
Eine Betrügerin hat sich in der Schweiz und am Klinikum Hochrhein in Waldshut-Tiengen als Ärztin ausgegeben. In beiden Ländern wurden Verfahren gegen sie eingeleitet und sind mittlerweile abgeschlossen. Allerdings prüft die Aargauer Staatsanwaltschaft weitere Informationen, die sie erhalten haben sollen.
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Die 43-Jährige war bereits in Deutschland mit mehreren gefälschten Urkunden und Diplom als Ärztin tätig. Mit ihren falschen Dokumenten versuchte sie ihr Glück auch in der Schweiz. Dieser Fall zog immer weitere Kreise und beschäftigte sowohl die Schweizer als auch die deutschen Behörden. Eine Frau (43) aus der Ukraine erschlich sich für mehrere Monate eine Anstellung im Klinikum Hochrhein in Waldshut-Tiengen. Nach ihrem Auffliegen suchte sich die Frau neue Jobs in der Schweiz. Die Beschuldigte war dazu monatelang als Pflegehelferin in Zürich tätig und bewarb sich mit den Dokumenten auch im Aargau als Ärztin. Die Frau stammt aus der Ukraine und ist keine Ärztin. Sie hat nie Medizin studiert.

Bedingte Geldstrafe von fast 10’000 Franken in der Schweiz

Der Schwindel flog allerdings auf, als sie versucht hatte, ihre Urkunden und Diplome bei der Medizinalberufekommission (MEBEKO) einzureichen. Die MEBEKO hat daraufhin Ungereimtheiten in den Unterlagen bemerkt und diese der zuständigen Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gemeldet. Diese hat die Frau wegen Urkundenfälschung mit einem rechtskräftigen Strafbefehl verurteilt.

Die Frau muss zum einen eine Geldbusse in Höhe von 2000 Franken zahlen. Dazu ist sie zu einer Geldbusse auf Bewährung verurteilt worden, die Höhe beträgt 120 Tagessätzen zu je 80 Franken. Der Entscheid gegen die Beschuldigte wurde im Strafregister eingetragen und an das Amt für Migration im Kanton Aargau gemeldet, wo die falsche Ärztin zuletzt wohnte, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Fall womöglich im Aargau noch nicht abgeschlossen

Ende 2023 hat auch die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt. Dieser sei seit Mitte Dezember rechtskräftig, heisst es auf Anfrage der «Badischen Zeitung». Ein Jahr auf Bewährung lautet das Strafmass – das höchste Strafmass, welches man bei einem Strafbefehl in Deutschland erhalten kann. Gegenüber der  Zeitung sagt die Pflichtverteidigerin der Frau, dass ihre Mandantin den Strafbefehl akzeptiert habe.

Allerdings könnte es sein, dass der Fall in der Schweiz noch nicht ganz abgeschlossen ist. Gemäss Informationen der Badischen Zeitung habe die Aargauer Staatsanwaltschaft Informationen «in ähnlicher Sache» erhalten. Die strafrechtliche Relevanz werde aktuell geprüft, heisst es weiter.

veröffentlicht: 18. Januar 2024 16:31
aktualisiert: 18. Januar 2024 20:02
Quelle: ArgoviaToday

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