Tabak-Werbung

Aargauer Tabakfirma: «Für uns als Kleinbetrieb ist Werbung wichtig»

03.02.2022, 12:07 Uhr
· Online seit 03.02.2022, 11:55 Uhr
Tabakwerbung: Ja. Aber nur so, dass Kinder und Jugendliche sie nicht sehen können. Darum geht es bei der Abstimmung am 13. Februar über die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Bundesrat und Parlament sind dagegen. Und auch die Beinwiler Mini-Tabakfirma Roth.
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Der Aargau ist bekannt für diverse Tabakproduzenten, kleine und grosse. So hat zum Beispiel die Besitzerfirma der Marken Dannemann oder Rössli im Aargau ihren Sitz. Oder aber die Firma Roth in Beinwil am See, mit nur vier Mitarbeitenden ein Minibetrieb mitten im traditionsreichen Aargauer «Stumpenland». Grund genug, nachzufragen, wie eine mögliche Annahme der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ankommt.

GFS-Prognose sieht «Ja» voraus

Erwartungsgemäss nicht so gut, so viel vorweg. «Es wäre eine weitere Beschneidung der freien Wirtschaft», sagt Evelyn Killer von der Tabakfirma Roth. Das Verbot sei eigentlich überflüssig, da das Rauchen erst ab 18, in einigen Kantonen noch ab 16 Jahren, erlaubt ist.

Der Betrieb in der ehemaligen E3-Zigarrenfabrik stellt heute noch selber Pfeifentabak her. Und um den an die Kundinnen und Kunden zu bringen, brauche es nun mal Werbung, betont Evelyn Killer: «Unsere Bekanntheit hält sich in Grenzen, für uns als Kleinbetrieb ist Werbung wichtig. Zum Teil wissen nicht mal Raucher aus dem Dorf, dass es uns gibt.» Da stellt sich wiederum die Frage, wie viel Werbung die Fabrik bisher im 3500-Seelen-Dorf gemacht hat. So oder so, wäre bereits letzte Woche abgestimmt worden, die Schweizerinnen und Schweizer hätten das Tabak-Werbeverbot laut der aktuellsten GFS-Umfrage deutlich angenommen.

Keine Existenzängste

Evelyn Killer und ihr Team müssen sich also wohl auf etwas gefasst machen. Könnte es sogar sein, dass der Kleinbetrieb schliessen muss? «Nein, auf keinen Fall», sagt sie, «wir betreiben ein altes Handwerk und hoffen, dass unsere Stammkundschaft uns weiter unterstützt.» Auch im Falle einer Annahme werde man den Kopf nicht in den Sand stecken.

Einen Plan B, zum Beispiel auf Produkte ohne Tabak umzusteigen und damit Werbung treiben zu dürfen, den gebe es nicht. Und Killer gibt sich kämpferisch, egal wie die Abstimmung ausgeht: «Wir glauben daran, dass wir weitermachen können. Schliesslich gibt es uns schon seit 1960.» In dieser Zeit habe es mit der Einführung des weitgehenden Rauchverbots in Gastrobetrieben schon geheissen, es werde schwierig, und doch: «Es gibt uns immer noch».

Das will die Initiative – und das sind die Argumente der Initiantinnen und Initianten

Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Die Forschung bestätige, dass Tabakwerbung die Wahrscheinlichkeit steigere, dass Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, argumentieren die Initiantinnen und Initianten. Diese Wahrscheinlichkeit soll also reduziert werden. Dass Rauchen nachweislich schädlich ist, ist natürlich nichts Neues. Pro Jahr sterben rund 9500 Menschen in der Schweiz an den Folgen des Rauchens und die Kosten für die öffentliche Gesundheit und Wirtschaft beliefen sich jährlich auf vier bis fünf Milliarden, heisst es im Abstimmungsbüchlein. Ausserdem würde ein strengeres Werberegime für Tabakfirmen eine Angleichung an die meisten anderen europäischen Staaten bedeuten, heisst es weiter.

Alle Argumente zu allen Abstimmungsvorlagen am 13. Februar findest du auf der Webseite des Bundes.

(urs/lba)

veröffentlicht: 3. Februar 2022 11:55
aktualisiert: 3. Februar 2022 12:07
Quelle: ArgoviaToday

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