Quelle: TeleM1
Jean-Paul Schild wehrt sich 2020 bei einem Überfall auf sein Geschäft – nun drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis. Wie die «Rundschau» von SRF berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Aargau ein Strafverfahren eröffnet, das auf vorsätzliche Tötung lautet. Im Strafantrag werden drei Jahre Haft gefordert – davon sechs Monate unbedingt.
Der Inhaber eines Waffengeschäfts in Wallbach wurde im Oktober 2020 von
sechs schwerbewaffneten kriminellen Franzosen überfallen.
Überraschend kam das
nicht, denn Schild hatte im Vorfeld bereits von Einbrüchen in andere Geschäfte gehört.
Als er in der besagten Nacht aufwacht und bemerkt, dass sich bewaffnete
Personen Zutritt verschaffen wollen, holt er ein Sturmgewehr plus Magazin aus
dem Waffenschrank.
Warnschuss traf Täter
Gegenüber SRF sagt das Überfall-Opfer, dass es den Einbrechern durch das Öffnen des Fensters und mit Geschreie zeigte, dass er vor Ort sei. Doch trotz Warnung mit einer Ladebewegung hätten die Täter keine Anstalten gemacht zu flüchten: «Also habe ich einen Warnschuss in die Wand abgegeben», sagt Schild zu SRF. Brisant: Die Kugel verletzt einen der Täter am Arm – ein heftiger Schusswechsel ist die Folge. Danach ergreifen die Einbrecher die Flucht. Im Jahr 2021 wird die Bande in Frankreich festgenommen.
Die meisten Experten sehen es als Notwehr
Nun muss Jean-Paul Schild mit einem Prozess rechnen. Strafexperten, die von SRF zum Fall befragt wurden, äussern sich unterschiedlich. Die meisten seien jedoch der gleichen Meinung wie der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner: «Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Das ist – so wie es in der Anklage geschildert ist – ein Lehrbeispiel von gerechtfertigter Notwehr.» Der Prozesstermin für Schild steht noch nicht fest.
Den Beitrag von Tele M1 zum Fall damals siehst du im Video oben.
(crb)