Aargau/Solothurn

Aargauer verlost illegal einen Ferrari F8 Tributo - jetzt wurde er verurteilt

Illegales Glücksspiel

Ein Ferrari für 5 Franken und ein Eintrag im Strafregister

10.02.2024, 17:30 Uhr
· Online seit 10.02.2024, 11:30 Uhr
Über Instagram bot ein 21-jähriger Aargauer eine neue Form des Glückspiels an. Anstatt Geld versprach er den Teilnehmenden einer Verlosung einen Ferrari für einen Tag. Ohne Bewilligung sind solche Lotterien illegal.
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Im vergangenen Sommer tauchte auf der Social-Media-Plattform Instagram ein Konto auf, welches versprach, für einen kleinen Einsatz einen Ferrari F8 Tributo zu verlosen. Dahinter steckt ein 21-jähriger Mann, welcher im Aargau wohnt, so schreibt es die Aargauer Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl.

Ferrari für fünf Franken und etwas Glück

Die Teilnehmenden wurden aufgefordert, dem Beschuldigten via Twint fünf Franken zukommen zu lassen. Er versprach den Insta-Nutzenden, welche bei der Lotterie mitmachen, einen Sportwagen für 24 Stunden zu verlosen.

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Für seine Aktion verteilte der kosovarische Staatsbürger im Aargau und im Kanton Zürich ausserdem Werbeflyer. Mit mässigem Erfolg: Mindestens sechs Personen nahmen an der Verlosung teil. Sie überwiesen dem Mann das Geld und hofften, den Ferrari für 24 Stunden fahren zu dürfen. Der Beschuldigte verdiente damit also zwischen 30 und 50 Franken.

Verbrecher schreibt jetzt rote Zahlen

Dieses Geld reicht aber nicht einmal annähernd für die Strafe, die jetzt auf den Beschuldigten wartet, denn die Aktion war illegal. In der Schweiz ist es laut Bundesgesetz verboten, Geldspiele ohne Bewilligung durchzuführen. Da der 21-Jährige von diesem Verbot wusste oder hätte wissen müssen, wird er jetzt dafür belangt.

Das ist jedoch nicht alles, weshalb der Angeklagte per Strafbefehl verurteilt wurde. Aus dem Kosovo brachte er vor acht Jahren einen Laserpointer mit, der nicht über die vorgeschriebene Sicherheitskennzeichnung verfügt, wie es im Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.

Der 21-jährige Kosovare wird letztendlich bedingt zu 30 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilt. Diese Strafe tritt lediglich ein, wenn der Beschuldigte in den nächsten drei Jahren erneut straffällig werden würden. Definitiv wartet auf den Mann aber eine Rechnung von 2000 Franken. 1100 Franken davon ist das Bussgeld, die restlichen 900 Franken sind die Strafbefehlsgebühren. Der junge Mann wurde bereits 2022 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln vom Bezirksgericht Baden zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Probezeit von zwei Jahren wurde wegen den neuen Vergehen um ein Jahr verlängert.

Das Instagram-Konto, auf welchem die Lotterie stattfand, ist nach wie vor online. Die Autos auf der Seite werden allerdings nur noch rechtmässig vermietet.

veröffentlicht: 10. Februar 2024 11:30
aktualisiert: 10. Februar 2024 17:30
Quelle: ArgoviaToday

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