Aargau/Solothurn

Aargauer vernachlässigt Aufsicht: Pitbull reisst sich von Leine und Maulkorb los und beisst Hund

Raum Baden

Hund reisst sich von Leine und Maulkorb los, haut ab und beisst Artgenossen

· Online seit 02.04.2024, 05:55 Uhr
Ein heute 63-jähriger Mann war mit dem Hund seiner Tochter unterwegs, als dieser plötzlich seiner Leine und seinem Maulkorb entweichen konnte. Anschliessend rannte der Hund weg, rempelte einen angeleinten Artgenossen an und biss zu. Weil der 63-Jährige seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hatte, wurde er verurteilt.
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Ein Mann ist Ende September vergangenen Jahres mit dem Hund seiner Tochter im Bezirk Baden spazieren gegangen. Plötzlich konnte sich der junge Pitbull Terrier von der Leine und seinem Maulkorb losreissen und rannte davon. Auf einer Strasse traf der mittlerweile nicht mehr angeleinte Hund auf einen American-Staffordshire-Terrier, der an der Leine seines Besitzers ging.

Erst Rauferei, dann Bisse 

Gemäss einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hat der weggelaufene Pitbull den anderen Hund zuerst angerempelt, worauf es dann zu einer Rauferei der beiden Tiere kam. Dabei wurde der American-Staffordshire-Terrier von dem Pitbull an Bauch und Bein durch Bisse verletzt. Ausserdem zog er sich noch eine leichte Schürfung an der Lefze zu.

Dem 63-Jährigen wird vorgeworfen, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Hunde mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial dürfen nämlich nur durch den Bewilligungsinhaber oder -inhaberin ohne Leine geführt werden. «Wer die Verantwortung über einen Hund innehat, muss dafür sorgen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden», heisst es weiter in dem Strafbefehl. Der Hund muss – ob mit oder ohne Leine –  jederzeit kontrollierbar sein.

Verletzungen wären vermeidbar gewesen 

Der Beschuldigte habe sich also nach dem Anleinen vergewissern müssen, dass der Pitbull nicht mehr entweichen konnte. Die Verletzung des anderen Tieres war vermeidbar. Der Mann wurde daher zu einer Busse in der Höhe von 800 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er Gebühren in der Höhe von 547 Franken bezahlen.

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veröffentlicht: 2. April 2024 05:55
aktualisiert: 2. April 2024 05:55
Quelle: ArgoviaToday

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