Ereignet hat sich der Vorfall Ende Oktober 2022. Eine 48-Jährige aus dem Bezirk Kulm bestellte über das Internet ein Athame aus den USA. Dabei handelt es sich um einen Dolch, welcher für keltische Rituale benötigt wird.
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Athame gilt in der Schweiz als Waffe
Wie in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu lesen ist, besitzt der Athame eine spitz zulaufende, symmetrische Klinge. Der Dolch besitzt eine Länge zwischen fünf und 30 Zentimeter. Laut Schweizer Gesetz gilt der Dolch für das keltische Ritual somit als Waffe.
In der Folge wurde die von ihr getätigte Sendung am Zoll Zürich abgefangen und sichergestellt. Wie sich herausstellte, besass die 48-Jährige keine Ausnahmebewilligung für die Waffe. Somit handelte sie pflichtwidrig.
Busse statt Messer
Hätte die Frau nähere recherchen betrieben, hätte ihr bewusst sein müssen, dass sie eine strafbare Handlung begeht, heisst es im Strafbefehl weiter. Sie wurde deshalb wegen einer fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Zudem muss sie Gebühren in der Höhe von über 400 Franken bezahlen. Der sichergestellte Dolch wurde eingezogen und vernichtet.