Fahren ohne Führerausweis – für dieses Vergehen anfangs März 2022 wurde eine 22-jährige Aargauerin verurteilt. Nachdem der Verurteilten ihr der Führerausweis auf Probe entzogen wurde, lenkte sie paar Monate später trotzdem wieder ein Motorfahrzeug, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt. Sie fuhr auf der Autobahn Richtung Zürich so auffällig und überholte unter anderem Autos auf der Normalspur, dass sie durch die Kantonspolizei Aargau angehalten und kontrolliert wurde.
Die Verurteilte gab sich als ihre Schwester aus
Anlässlich dieser Kontrolle gab sich die Verurteilte gegenüber der Polizei als ihre Schwester aus. Sie tat dies, indem sie gegenüber der Polizei die Personalien ihrer Schwester nannte und der Polizei auf ihrem Handy das Foto des Personalausweises ihrer Schwester vorzeigte. «Im Rahmen der Polizeikontrolle unterschrieb die Verurteilte sechsmal mit dem Namen ihrer Schwester», heisst es im Strafbefehl weiter. Die Verurteilte wollte dadurch verhindern, dass herausgefunden wird, dass sie trotz Entzug des Führerscheins ein Fahrzeug lenkte und dabei ein Rechtsüberholmanöver tätigte. Ebenso wollte sie verhindern, dass ihr deswegen weitere Administrativmassnahmen auferlegt werden. Der Verurteilten wurde im Verlauf der Kontrolle erläutert, dass ihre Schwester am Vortag ebenfalls den Führerausweis abgeben musste.
Verstoss gegen mehrere Gesetze
Die 22-jährige Aargauerin wurde laut dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Ausserdem muss sie eine Busse von 1600 Franken und eine Strafbefehlsgebühr von 1400 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte sie wegen falscher Anschuldigungen, Urkundenfälschung, führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises und Rechtsüberholen auf der Autobahn durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen.