Geldwäscherei

Absichtlich oder nicht? Aargauerin unterstützte Betrügerbande

18.10.2021, 09:50 Uhr
· Online seit 18.10.2021, 09:29 Uhr
Im August letzten Jahres eröffnete eine heute 41-jährige Frau aus dem oberen Wynental bei der UBS ein Konto. Dies, um einem Unbekannten einen Gefallen zu tun, der ihr dafür einen Kredit in der Höhe von zigtausend Franken anbot. Der Schuss ging nach hinten los und endete mit einer Verurteilung.
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Wie ein Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zeigt, begann alles am 28. August letzten Jahres. An diesem Tag eröffnete eine Frau aus dem Wynetal bei der UBS ein Konto. Dies geschah laut Strafbefehl auf Anweisung einer unbekannten Täterschaft. Die Unbekannten stellten der heute 41-Jährigen einen Kredit in der Höhe von 30'000 bis 40'000 Franken in Aussicht.

Beschuldigte erhielt laufend Anweisungen

Nachdem das Konto bei der UBS eröffnet wurde, stellte sie wie angewiesen die Bankangaben sowie die drei dazugehörigen Bankkarten per Post an eine ihr unbekannte Person zu – auch der Pin der Bankkarten schickte sie mit. Als angebliche Sicherheit musste die Beschuldigte auch noch ein Handy sowie ein Laptop nach Benin in Westafrika schicken – dies geschah ebenfalls im Auftrag der unbekannten Täter.

Vom 28. Oktober bis 9. November 2020 gingen auf das UBS-Konto 13 Zahlungen ein. Dabei handelte es sich um Beträge in der Höhe zwischen 100 und 1500 Franken. Ein paar Zahlungen hatten Vermerke wie «Paket» oder «wie abgemacht». Insgesamt flossen so 7280 Franken auf das von der beschuldigten Frau eingerichtete Konto.

Geld stammte aus kriminellen Geschäften

Der Haken: Drei dieser Zahlungen enthielten Gelder, die zuvor aus Straftaten erworben wurden. Alle Zahlungen wurden im Auftrag der im Hintergrund aktiven und unbekannten Täterschaft überwiesen. All jenen, die Geld auf das von der Aargauerin eröffneten UBS-Konto bezahlten, wurde ebenfalls ein Kleinkredit in Aussicht gestellt. Dieser Kredit wurde aber nie bezahlt, da es sich um eine abgekartete Betrugsmasche handelte.

Kurz nach dem sich das Konto mit schmutzigem Geld gefüllt hatte, wurde das einbezahlte Geld in diversen, meist fernen Ländern wieder abgehoben. Dies war möglich, weil die Beschuldigte aus dem oberen Wynental nach Eröffnung des Kontos die zugehörigen Bankkarten sowie die Pins per Post verschickt hatte. Das Geld wurde in Istanbul (2899.22 Franken), in Dubai (1432.98 Franken), in der syrischen Stadt Baniyas (947.33 Franken) sowie in Wohlen bei uns im Aargau (2045.76 Franken) abgehoben. Durch diese Bankbezüge ging die Spur der inkriminierten Gelder dann verloren.

Dummheit schützt vor Strafe nicht

Ob die heute 41-jährige Frau aus dem oberen Wynental bewusst am Betrug teilnahm, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Wahrscheinlich wusste sie aber selbst nicht, dass sie Teil eines Betrugs inklusive Geldwäsche war. Es kann gut sein, dass die unbekannte Täterschaft im Hintergrund die wohl nichts ahnende Frau mit einem versprochenen Kredit in der Höhe von 30'000 bis 40'000 Franken in die Falle.

Nichtsdestotrotz wurde sie verurteilt. Laut Strafbefehl nahm sie nämlich in Kauf, dass das von ihr eröffnete Konto als Durchlaufkonto für schmutziges Geld gebraucht wurde. Sie eröffnete das Konto schlussendlich im Auftrag der Unbekannten und schickte ihnen die Bankangaben sowie -karten samt Pins. Neben einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 50 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren muss die 41-Jährige jetzt eine Strafbefehlsgebühr von 600 Franken bezahlen.

(umt/ova)

veröffentlicht: 18. Oktober 2021 09:29
aktualisiert: 18. Oktober 2021 09:50
Quelle: ArgoviaToday

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