Worum geht's?
Die Verfassung des Kantons Aargau soll um einen Klimaparagrafen ergänzt werden. Dieser verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Konkret erhalten sie den Auftrag, sich mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen und Anpassungsmassnahmen zu ergreifen. Dabei gilt das internationale Klimaabkommen als Leitplanke, das unter anderem ein Netto-Null-Ziel bis 2050 vorsieht. Heisst: Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als sie durch natürliche und technische Speicher aufnehmen kann.
Der Klimaparagraf geht auf eine parlamentarische Initiative des Grossen Rats zurück. Das überparteiliche Komitee wird von den Grossrätinnen und Grossräten Jonas Fricker (Grüne), Alfons Paul Kaufmann (Die Mitte), Gabi Lauper Richner (SP), Adrian Meier (FDP), Christian Minder (EVP) und Gian von Planta (GLP) angeführt.
Wie stehen Regierung und Parlament zur Vorlage?
Der Grosse Rat hiess im vergangenen November den Klimaparagrafen mit 84 zu 46 Stimmen gut. Einzig die SVP-Fraktion sprach sich gegen den Klimaparagrafen aus. Auch der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Verfassungsänderung und empfiehlt, ein «Ja» zum Klima-Artikel in die Urne zu legen.
Was sind die Argumente der Befürworter?
Den Klimaschutz in der Verfassung zu verankern sei wichtig, damit die Klima-Ziele (insbesondere das Netto-Null-Ziel) erreicht werden können, argumentieren die Befürworter. Indem man den Klimaparagrafen in die Verfassung aufnehme, würden Verbindlichkeiten für Kanton und Gemeinden geschaffen, um dem fortschreitenden Klimawandel entgegenzuwirken.
So argumentiert die Regierung etwa, dass der Aargau bereits heute unter der Erderwärmung leide. Laut Zahlen des Bundes stieg die Temperatur in den vergangenen rund zehn Jahren um 2,8 Prozent. Dies führe vermehrt zu extremen Wetterereignissen wie starken Niederschlägen oder Hitzewellen.
Der Kanton und die Gemeinden müssten daher ihre Verantwortung auch für künftige Generationen wahrnehmen. Ein Klima-Artikel in der Verfassung würde die rechtliche Verankerung garantieren und die Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen erleichtern.
Was sind die Argumente der Gegner?
Bereits in der Diskussion im Parlament stellte sich die SVP auf den Standpunkt, dass ein Klimaparagraf in der Kantonsverfassung «überflüssig» sei. Es bestehen auch ohne Verfassungsänderung bereits genügend rechtliche Grundlagen für den Umweltschutz, so der Tenor der Gegner der Vorlage. Mit dem bereits bestehenden Umweltschutz-Paragrafen (§42) liefere gar die Verfassung selbst eine rechtliche Verankerung, um Klimaschutzmassnahmen durchzusetzen.
Zu befürchten sei zudem, dass im Falle einer Verfassungsänderung weitere Verbote und Regelungen angestossen und die Bürokratie vorangetrieben werden würde. Stattdessen sollten Aargauer Bürgerinnen und Bürger zur Eigenverantwortung animiert werden.
Was ändert sich, wenn der Klimaparagraf angenommen wird?
Der Klimaparagraf setzt auf Verbindlichkeit. So sollen Kanton und Gemeinden dazu angehalten werden, sich mit dem Klimawandel und dessen Bekämpfung auseinanderzusetzen. Doch konkrete Massnahmen werden im Verfassungsartikel nicht genannt. Das heisst: Wie genau man sich als Gemeinde mit dem Klimawandel auseinandersetzt, bliebt Ermessenssache. In erster Linie bleibt der Klimaparagraf also Symbolik.
Der Grund für den etwas zahnlosen Verfassungstext ist der Grosse Rat. Das Parlament hatte den ursprünglichen Text der Initianten in der Detailberatung im vergangenen Frühling nämlich abgespeckt. So wurde etwa ein Verbot von Öl- und Gasheizungen, das von der GLP mit Unterstützung der SP und Grünen gefordert wurde, klar mit 88 zu 49 Stimmen abgelehnt und folglich aus dem Verfassungstext gestrichen. Ebenfalls gestrichen wurden Passagen, die den Gemeinden konkrete Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vorschreiben wollten.
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