«Ich gehe davon aus, dass der Vermieter nicht sehr kooperativ sein wird», sagte Michael Adams aus Windisch am Donnerstagmorgen gegenüber der Aargauer Zeitung. Adams und seine fünfköpfige Familie sollten bis Ende Juni ausziehen, damit der Kanton die Liegenschaft als Asylunterkunft für minderjährige Flüchtende nutzen kann.
Die Kündigung erhielt die Familie Ende Februar. Seither versuchte Michael Adams, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. «Der Vermieter fand es nicht einmal nötig, uns den Kündigungsgrund zu nennen», sagt Adams. Weil kein Gespräch zustande kam, reichte er am 17. März das Schlichtungsgesuch ein. «Am Mittwochnachmittag habe ich den Vermieter telefonisch kontaktiert und nochmals versucht, einen aussergerichtlichen Vergleich herbeizuführen. Aber es bestand kein Interesse», so Adams weiter.
Die Familie Adams stellte folgende Forderung: Die Kündigung sei als rechtsmissbräuchlich einzustufen und aufzuheben, oder es sei eine Mieterstreckung zu gewähren. Und tatsächlich konnten sich Michael Adams und weitere Familien, die ebenfalls ein Schlichtungsgesuch eingereicht hatten, am Donnerstagabend mit dem Vermieter einigen. «Wir haben mit dem Eigentümer einen Vergleich über eine Erstreckung von zwei Jahren abgeschlossen», sagt Adams nach der Verhandlung gegenüber der Aargauer Zeitung.
(Fabian Hägler, Aargauer Zeitung/rag)