Der Kanton Aargau folgt bei der Umsetzung der Auffrischimpfungen den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG), heisst es in einer Mitteilung des Gesundheitsdepartements.
Eine Auffrischimpfung wird frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfdosis verabreicht. Bei genesenen Personen beginnen die sechs Monate nach der ersten Impfung zu laufen. Wie zu Beginn des Jahres werden Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen vor Ort geimpft. Neben den Auffrischimpfungen sind dabei weiterhin Erstimpfungen für noch ungeimpfte Personen möglich. Alle anderen Personen über 65 Jahren erhalten die Auffrischimpfung in einem Impfzentrum oder in einer Impfapotheke. Auch Arztpraxen können Auffrischimpfungen durchführen.
In Impfzentren braucht es eine Anmeldung
Wer eine Auffrischimpfung in einem Impfzentrum machen möchte, braucht dafür einen Termin. Eine Terminbuchung ist ab dem 4. November über die Internet-Plattform des Kantons möglich. Wer keinen Zugang zum Internet hat, erhält weiterhin in den Aargauer Apotheken Unterstützung bei der Terminbuchung – jedoch ebenfalls erst ab dem 4. November.
Das bisherige Covid-Zertifikat bleibt auch nach der Auffrischimpfung gültig, sofern die zweite Impfung nicht mehr als zwölf Monate her ist. Es besteht also kein Grund, umgehend ein neues Zertifikat zu beziehen. Derzeit sind einige Details zur Verlängerung von Zertifikaten nach der Auffrischimpfung noch in Abklärung.