Quelle: Tele M1 (Beitrag vom Oktober 2022)
Lange Gefängnisstrafe für Pascal K.: Das Bezirksgericht Brugg verurteilt ihn wegen Mordes und versuchten Mordes zu 19 Jahren und 2 Monaten Haft. Zudem wird eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Damit muss der 23-Jährige mehr Zeit hinter Gitter verbüssen, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Staatsanwältin forderte für die Tat eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten sowie eine stationäre Massnahme.
Staatsanwältin Stefanie Solenicki zeigte sich kurz nach der Urteilsverkündung denn auch zufrieden: «Wichtig ist vor allem auch, dass wie gefordert eine stationäre Massnahme angeordnet wurde.» Auch Opferanwalt Patrick Bürgi findet das Urteil erfreulich: «Das Gericht hat diese abscheuliche Tat klar verurteilt. Das ist ein wichtiges Signal für die Familie des Opfers.»
Pascal K.* soll Dejan D.* im Frühling 2019 auf dem Bruggerberg mit einer Mutprobe in eine schmale Höhle gelockt und den Eingang dann hinter ihm verschüttet haben, während das Opfer noch nach Hilfe rief. Anschliessend brätelte K. sich eine Cervelat, während noch immer Klopfgeräusche zu hören waren. D. erfror schliesslich, erst ein Jahr später wurde die Leiche entdeckt, ein weiteres Jahr später wurde K. festgenommen. Er soll auf seinen Freund neidisch gewesen sein, weshalb er bereits rund eine Woche vor der Tat versucht hatte, ihn zu töten, indem er ihn bei einer Wanderung einen Hang hinab schubste. Sein Freund und Opfer habe das schönere Leben gehabt, fand K.
16 Jahre und 4 Monate gefordert
Die Staatsanwältin betonte während des Prozesses die Skrupellosigkeit, mit der K. vorgegangen sei. «Er handelte eiskalt», sagte sie. Das Opfer habe alleine verzweifelt im Dunkeln bis zu einem Tag ausharren müssen. Wann es starb, ist nicht restlos geklärt.
Der Opferanwalt erklärte ebenfalls, dass der Beschuldigte das Opfer hat «elend verrecken lassen». Für die Eltern fordert er ein Schmerzensgeld von je 80'000 Franken sowie die Übernahme von Therapiekosten, die zwei Schwestern sollen je 25'000 Franken Genugtuung erhalten. «Der seelische Schmerz ist unermesslich», sagt der Anwalt. Der Tod des Opfers habe ein Loch in die Familie gerissen.
Angeklagter entschuldigte sich zum ersten Mal
Auch der Verteidiger von K. zeigte sich schockiert über die Tat, argumentierte aber, sie sei spontan passiert. Die Tat sei durch die psychische Störung seines Mandanten beeinflusst gewesen. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie – anders als die Staatsanwaltschaft – eine Massnahme für junge Erwachsene. Die Forderungen der Familie akzeptiere er.
Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag am Dienstag dann doch noch die Chance ergriffen: Bei seinem letzten Wort entschuldigte er sich das erste Mal bei der Opferfamilie.